Kommunales
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind als Träger der kommunalen Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates.
Die Gemeinden und Städte regeln im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, wie die Bauleitplanung, den Brandschutz und das Vorhalten von kulturellen Einrichtungen und Sportstätten.
Manche Selbstverwaltungsaufgaben sind freiwillig (Schwimmbäder, Theater), andere pflichtig wahrzunehmen (Abwasserbeseitigung, Schulträgerschaft).
Auch die Landkreise sind hinsichtlich der übergemeindlichen Aufgaben, wie dem Bau von Kreisstraßen und der Abfallentsorgung, Träger der kommunalen Selbstverwaltung.
Neben den Selbstverwaltungsangelegenheiten nehmen die Kommunen aber auch Aufgaben wahr, die ihnen der Staat zur weisungsgebundenen Erfüllung übertragen hat. Hierzu gehören das Ausweis- und Meldewesen, die Bauaufsicht und die Gewerbeaufsicht.
Wir laden Sie ein, sich auf den folgenden Seiten detaillierter über die verschiedensten kommunalen Themen zu informieren.
Aktuelles
Leitfaden "Kommunalbürgschaften und andere Sicherheiten"
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat den Leitfaden "Kommunalbürgschaften und andere Sicherheiten" mit Schreiben vom 14. November 2018 ersatzlos aufgehoben.
Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat am 11. Juli 2018 die Hinweise zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift wurde im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 30/2018 veröffentlicht und ist am 31. Juli 2018 in Kraft getreten.
Mit den Hinweisen zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung werden unter anderem die Muster für die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für verbindlich erklärt. Die Muster werden nachfolgend bekanntgemacht.