Ministerium

Aufgaben

Das Ministerium Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern im historischen Arsenal am Pfaffenteich hat nicht nur einen breit gefächerten Aufgabenquerschnitt zu bewältigen, es ist auch ein Stück lebendige Geschichte im Herzen der Landeshauptstadt Schwerin.

Der Geschäftsbereich erstreckt sich von Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Strahlenschutz über Kommunalangelegenheiten, Verwaltungsreform, Staats- und Verwaltungsrecht, Ausländerrecht und Europaangelegenheiten bis zu Organisation, IT-Angelegenheiten, Personalwesen sowie Aus- und Fortbildung.

Das Ministerium mit seinen über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gliedert sich in fünf Abteilungen mit den jeweiligen Fachreferaten.

Neun Landesbehörden sind dem Innenressort als oberster Landesbehörde nachgeordnet.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Abteilungen

Abteilung 1

Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung

Die allgemeine Abteilung versteht sich in erster Linie als Dienstleister für das gesamte Ministerium. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, dem Ministerium und seinen nachgeordneten Dienststellen - mit Einschränkungen im Polizeibereich - die erforderlichen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der große Bogen ihrer Serviceleistungen spannt sich von der Neueinstellung und dem Einsatz von Mitarbeitern über die Bereitstellung von Computertechnik bis hin zur Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten und der Organisation sowie der Betreuung verschiedener Internetportale. Mit der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der gesamten Landesverwaltung und der Fachaufsicht über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow sind weitere bedeutende Bereiche, die über das eigene Ressort hinauswirken, in dieser Organisationseinheit des Ministeriums zu finden. Ein weiteres Aufgabenfeld umfasst die Grundsatzangelegenheiten des Beamtenrechts (einschließlich der Geschäftsstellentätigkeit für den Landesbeamtenausschuss).

Abteilung 2

Abteilung 2 - Digitale Verwaltung, digitale Infrastruktur und Geoinformation

Die Abteilung befasst sich mit Grundsatzangelegenheiten in europapolitischen Fragen und ist für die Europaministerkonferenz zuständig.
Zu den Aufgaben gehören die Koordinierung europäischer Angelegenheiten aller Ressorts sowie die Vorlage des Europaberichts der Landesregierung.
Die Europaministerkonferenz (EMK), in der Mecklenburg-Vorpommern bis Mitte 2017 den Vorsitz hat, ist die ständige Fachkonferenz der für die Europapolitik zuständigen Minister und Senatoren der deutschen Bundesländer. Hier wird die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber den Organen des Bundes und der Europäischen Union wahrgenommen und die europapolitischen Aktivitäten der Länder abgestimmt.
Die Abteilung betreut zudem die Mitglieder des Landes im Ausschuss der Regionen (AdR).
Weiterer Schwerpunkt der Abteilung sind die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung des Europagedankens, wofür das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung auch Fördermittel zur Verfügung stellt.
Die Abteilung fungiert im Bereich der multilateralen Zusammenarbeit im Ostseeraum als Schnittstelle für die Umsetzung der EU-Ostseestrategie in Mecklenburg-Vorpommern, für die Ostseekommission (BSC) der Konferenz der peripheren Küstenregionen (KPKR) sowie zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.
Weiterhin koordiniert die Abteilung sowohl die Erstellung der Berichte der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum als auch die Stellungnahmen der Landesregierung zu den Resolutionen aus dem parlamentarischen Raum zur Ostseezusammenarbeit.
Die ostseebezogene Netzwerkarbeit, vor allem im Forum Ostsee Mecklenburg-Vorpommern unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung, sowie die Orientierung der Ostseeaktivitäten auf die Entwicklungsprioritäten des Landes gehören ebenfalls zu den vorrangigen Aufgaben des Referates.
Das Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der EU ist die „Antenne“ des Landes in Brüssel. Es verfolgt die Entwicklung der europäischen Politik, repräsentiert das Land und seine Bewohner und vertritt deren Interessen vor Ort. Es liefert frühzeitig Informationen insbesondere an Landesregierung und Landtag, bereitet Besuche und Kontakte aus dem Land in Brüssel vor und informiert über das Land in der Hauptstadt Europas. Das Informationsbüro ist Ansprechpartner für die Kommunen und Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns, Unternehmen, Verbände, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger aus unserem Land. In den monatlich erscheinenden Europa-Informationen berichtet das Büro über Entwicklungen in der EU.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Abteilung gehören auch das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht sowie wichtige Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts. Darunter fallen unter anderem das Wahlrecht, das Pass-, Personalausweis- und Melderecht, das Personenstandswesen, das allgemeine Datenschutzrecht sowie das Recht der Wappen- und Siegelführung. Hinzu kommen das Glücksspielrecht, die Lizenzierung von Spielbanken, die Koordinierung des amtlichen Geoinformationswesens sowie die Aufgaben der obersten Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Der Abteilung ist die Enteignungsbehörde des Landes zugeordnet.

Weiterhin nimmt sie die Rechtsaufsicht über den Oberen Gutachterausschuss als Landesbehörde und die Fachaufsicht über deren beim Landesamt für innere Verwaltung eingerichteten Geschäftsstelle wahr. Ihr obliegt auch die Fachaufsicht über das Statistische Amt sowie das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Landesamt für innere Verwaltung als obere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

Abteilung 3

Abteilung 3 - Kommunalangelegenheiten; Ausländerrecht

Die Abteilung nimmt die Aufgaben der obersten Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände wahr. Sie berät und überwacht die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften.

Die Abteilung ist zuständig für Grundsatzfragen im kommunalen Verfassungsrecht, Satzungsangelegenheiten der Kommunen und Zweckverbände, für die Umsetzung der Kreisstruktur- und Funktionalreform sowie des Gemeinde-Leitbildgesetzes aber auch für die EU-regionale Zusammenarbeit und wird bei kommunalrelevanter Gesetzgebung beteiligt.

Der Abteilung obliegt die Förderung kommunaler Investitionen, es werden Anträge auf zinsgünstige Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds, Anträge auf Sonderbedarfszuweisung sowie zum Kofinanzierungsfonds und zu anderen Finanzzuweisungen entschieden.

Eine zentrale Daueraufgabe ist die Finanzaufsicht über die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie kreisgrenzenübergreifende Verbände. Es werden Grundsatzangelegenheiten des kommunalen Haushaltsrechts und der kommunalen Haushaltskonsolidierung, des Kommunalvermögens und des kommunalen Finanzausgleichs bearbeitet.

In den Zuständigkeitsbereich fällt die Aufsicht über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sowie die Wirtschafts- und Betriebsführung kommunaler Unternehmen und Zweckverbände sowie die Prüfung von Entscheidungen der Kommunen zur Gründung, Veräußerung oder Übernahme von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und die Auswertung von Jahresabschluss- und Sonderprüfberichten. Schließlich werden Grundsatzangelegenheiten im Eigenbetriebs- und kommunalen Abgaberecht, im kommunalen Vergabewesen und im Kommunalprüfungsrecht bearbeitet.

Im Bereich des Ausländerrechts werden umfassende Vollzug- und Fachaufsichtsaufgaben wahrgenommen, dies im Aufenthalts-, Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Asylverfahrensrecht sowie im Arbeitserlaubnis- und das Sozialleistungsrecht für Ausländer. Darüber hinaus gehört die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge, jüdischer Emigranten und Spätaussiedler zum Aufgabenbereich und es wird die Fachaufsicht über das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) ausgeübt.

Abteilung 4

Abteilung 4 - Polizei; Brand- und Katastrophenschutz

Die Polizeiabteilung regelt alle Grundsatzfragen/Grundsatzangelegenheiten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu gehören die Organisation und Zuständigkeiten der Polizei, die polizeiärztliche Versorgung, Angelegenheiten des Polizeirechts, des Waffenrechts einschließlich des Nationalen Waffenregisters, Grundsatzfragen in Haushalts-, Kosten-, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Polizeitechnik, Beamten- und Laufbahnrecht, Personalplanung, Einsatz der Polizei, Öffentlichkeitsarbeit, Kriminalitätsbekämpfung, Repression und die Prävention. Die jeweils zuständigen Referate führen die Dienst- und/oder Fachaufsicht über die Polizeibehörden aus.

Darüber hinaus ist die Polizeiabteilung für die Gremienarbeit der Polizei zuständig. Diese Arbeit umfasst die Bearbeitung parlamentarischer Anfragen, die Vorbereitung von Kabinettsvorlagen und der Sitzungen der Innenministerkonferenz, des Arbeitskreises II (AK II) "Innere Sicherheit", des AK V "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" und der weiteren Unterausschüsse dieser Arbeitskreise.

In der Polizeiabteilung liegt auch die Federführung bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben im Hinblick auf die Landespolizei sowie den Brand- und Katastrophenschutz.

Im Referat Brand- und Katastrophenschutz werden Grundsatzfragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung, des Katastrophenschutzes und der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr bearbeitet. Die Abteilung kooperiert eng mit den Feuerwehren und den für sie zuständigen Kommunen sowie den im Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen. Ihr obliegt die Aufsicht über die Ausbildung von Führungskräften und Spezialisten an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow sowie über die Munitionsbergung und den Brand- und Katastrophenschutz der oberen Katastrophenschutzbehörde in Schwerin. Sie ist oberste Fachaufsichtsbehörde für Angelegenheiten des Katastrophenschutzes und oberste Rechtsaufsicht im Brandschutz.

Über die in der Abteilung befindliche Geschäftsstelle des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) wird die landesweite Vernetzung aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen und Organisationen im Bereich der Kriminalprävention sowie die Umsetzung des entsprechenden Förderprogramms koordiniert.

Abteilung 5

Abteilung 5 - Verfassungsschutz

Die Verfassungsschutzabteilung als Verfassungsschutzbehörde bildet gemeinsam mit den übrigen 15 Landesverfassungsschutzbehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern.

Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Um diesen Schutz zu ermöglichen, informiert der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen damit sie rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren treffen können.

Wesentliche Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden sind die Sammlung und Auswertung von Informationen über

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
  • sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht,
  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden

und

  • Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.

Darüber hinaus wirkt der Verfassungsschutz beim Geheim- und Sabotageschutz mit.

Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Landesverfassung M-V insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) maßgebend.

Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes unterliegt einer ständigen Kontrolle auf mehreren Ebenen. Zum einen erfolgt sie durch Gremien des Landtages, wie der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und der G10-Kommission. Zum anderen wird sie durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Medienberichterstattung und die Öffentlichkeit ausgeübt.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht ein umfangreiches Angebot an Publikationen des Verfassungsschutzes zu verschiedenen Schwerpunktthemen zur Verfügung. Darüber hinaus informiert der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Arbeitsergebnisse in einem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht. Aktuelle Beiträge und Meldungen sind u. a. unter www.verfassungsschutz-mv.de zu finden. Die Verfassungsschutzabteilung führt Vortragsveranstaltungen in Schulen, Behörden und sonstigen Institutionen durch; sie berät Kommunen und andere Sicherheitspartner eigeninitiativ und auf Anfrage zu ausgewählten Themen.

Abteilung 6

Abteilung 6 - Bau

Informationen zu den Aufgaben der Abteilung 6 folgen in Kürze.