Wie Justiz in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert.

Richterinnen und Richter

Richterinnen und Richtern ist die Rechtsprechung anvertraut. Neben der streitentscheidenden Tätigkeit nehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge und Verwaltung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr (Betreuungsrecht). Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Einstellungsvoraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt, die durch den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums sowie eines anschließenden staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben wird.

Schöffen – Laienrichter

Schöffen haben kein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium abgeschlossen. Sie sind Laienrichter, die in das Amt gewählt wurden. Beim Urteil zählt die Stimme eines Schöffen aber soviel wie die eines Berufsrichters.

Die Verhandlung gegen Stephan findet vor einem Jugendschöffengericht statt. Dort gibt es neben dem Berufsrichter zwei Schöffen. Die Laienrichter könnten also den Berufsrichter überstimmen.

Protokollant

Der Protokollant oder die Protokollantin hält den wesentlichen Verlauf der Gerichtsverhandlung fest. Wörtlich werden nur wichtige Aussagen beispielsweise von Zeugen im Protokoll festgehalten.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ( Vertreter des örtlichen Jugendamtes) wird im Rahmen eines Strafverfahrens vom Gericht eingeschaltet. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sucht beispielsweise den jugendlichen Straftäter zu Hause auf. Dort spricht sie mit dem Jugendlichen und bindet die Eltern ein. Dabei wird über die Entwicklung des Jugendlichen von Kindheit an gesprochen. Die Jugendgerichtshilfe verfasst einen Bericht und legt diesen in der Gerichtsverhandlung vor. Sie nimmt an der Gerichtsverhandlung teil und macht dort einen Vorschlag für ein mögliches Urteil oder eine erzieherische Maßnahme. Beispielsweise welche Weisung oder Auflage sinnvoll wäre: Gemeinnützige Arbeit, Hilfe zur Erziehung. Die Jugendgerichtshilfe übt die "Nachbetreuung" im Anschluss an die Gerichtsverhandlung aus, z.B. Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden oder eines Verkehrserziehungskurses, Besuch in der Jugendanstalt usw.)

Strafverteidiger

Der Strafverteidiger ist der dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite gestellte Verteidiger. Ein Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein sogenanntes unabhängiges, selbstständiges Organ der Rechtspflege. Verteidiger darf jeder Rechtsanwalt und jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule (Universität) sein. Der Beschuldigte hat zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz (Berufung oder Revision) das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen. 

Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Gesetz: Danach muss ein Verteidiger bestellt werden, wenn ein Beschuldigter in Untersuchungshaft kommt  (§ 140 Ab.s 1 Nr.4 StPO - neue Fassung).

Bei sogenannter "notwendiger Verteidigung" beispielsweise bei Verbrechen wie schwerem sexuellen Missbrauch von Kinder, Mord oder Totschlag bekommt der Beschuldigte "von Amts wegen" einen Strafverteidiger an die Seite gestellt. Das Gericht kümmert sich darum, dass der Beschuldigte einen Rechtsanwalt bekommt.

Angeklagter

Der Angeklagte muss grundsätzlich während einer Gerichtsverhandlung anwesend sein. Wenn er nicht zur den Verhandlungsterminen erscheint, wird er von der Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht.

Wenn ein Angeklagter wie Stephan in Untersuchungshaft sitzt, wird er von Justizvollzugsbeamten von der Jugendanstalt Neustrelitz zum Gericht gebracht.

Staatsanwalt

Zentrale Aufgabe der Staatsanwälte ist die Strafverfolgung: Sie führen das Ermittlungsverfahren, entscheiden über die Erhebung der Anklage, vertreten die Anklage vor Gericht und vollstrecken die Strafe. Einstellungsvoraussetzung ist ebenfalls die Befähigung zum Richteramt.

Nebenklage / Nebenklagevertreter

Bei einer sogenannten Nebenklage kann ein Verletzter in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten. Der Nebenkläger, das Opfer oder bei seinem Tod Angehörige, stehen eigene Verfahrensrechte wie Richter- und Sachverständigen-Ablehnung, Beweisantragsrecht, Fragerecht. Nebenklage ist bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung..), Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, Verleumdung), versuchtem Totschlag, allen vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten, Freiheitsdelikten einschließlich erpressersicher Menschenraub und Geiselnahme möglich. Seit neuestem können auch Stalkingopfer als Nebenkläger auftreten.

Der Nebenkläger kann sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt - Nebenklagevertreter - unterstützen oder vertreten lassen.

Zeugen

  • Wenn du von einem Gericht als Zeuge einer Straftat geladen bist, musst du  zu dem angegebenen Termin zur Verhandlung kommen.
  • Du bist verpflichtet die Wahrheit zu sagen.
  • Als Zeuge musst du nicht aussagen, wenn der Täter ein Verwandter von dir ist oder du dich selbst belasteten würdest. (Zeugnisverweigerungsrecht).

Zuschauer - nicht öffentliche Sitzung

Das Jugendstrafgericht tagt nicht öffentlich. Zuschauer sind also grundsätzlich nicht zugelassen. Diese Maßnahme dienst vor allem dem Schutz des Jugendlichen (14 - 17 Jahre alt) Straftäters. Seine noch nicht voll ausgebildete Persönlichkeit soll nicht durch das "Anprangern" seiner Straftat in der Öffentlichkeit negativ beeinflusst werden.

Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen Heranwachsenden (18 - 21 Jahre alt) handelt. Ebenso, wenn ein Jugendlicher zusammen mit Heranwachsenden oder Erwachsenen (gemeinsam begangene Straftat wie beispielsweise gemeinschaftliche schwere Körperverletzung) angeklagt wird. Unter diesen Umständen kann auch die Strafsache eines Jugendlichen öffentlich verhandelt werden. Auf der anderen Seite hat der Staatsanwalt die Möglichkeit, die Verfahren zu trennen, um so den Jugendlichen vor dem Jugendgericht und die anderen Angeklagten vor dem "normalen" Strafgericht anzuklagen. Dort sind normalerweise Zuschauer zugelassen.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

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weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

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Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

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