Einstellung in den höheren Justizdienst - Proberichter

Details anzeigen

Foto: Ecki Raff

Foto: Ecki Raff

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu jeder Zeit qualifizierte Juristinnen und Juristen für den höheren Justizdienst des Landes ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gern entgegengenommen.

Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern bietet einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlicher Bezahlung. Beruf und Familie sind im öffentlichen Dienst bestmöglich vereinbar.

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das: 

            Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

            Puschkinstraße 19-21

            19055 Schwerin.

Ihren Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte bei:

- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Ablichtungen folgender Zeugnisse:

  • erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der II. Staatsprüfung)
  • Ausbildungsstationen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Reifezeugnis
  • ggf. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten bzw. wichtige Zusatzqualifikationen.

Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gern der zuständige Referatsleiter für Personalangelegenheiten (Telefon 0385-5883101) bzw. die zuständige Sachbearbeiterin (Telefon 0385-5883104).

Allgemeine Informationen

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Justizministerium für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zuständig. Das Ministerium stellt laufend qualifizierte Juristinnen und Juristen für den höheren Justizdienst des Landes ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gern entgegengenommen. Die Neueinstellung in den richterlichen und den staatsanwaltlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen einheitlichen Probedienst, der beide Berufsgruppen – richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst – umfasst.

Grundsätzlich erwarten wir von unseren Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie kompetent und flexibel genug sind, sich in alle Bereiche und Tätigkeiten des Justizdienstes einzuarbeiten. Gleichzeitig sehen wir es als besonderen Vorteil der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern an, dass die Grenzen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten auch nach der Einstellung durchlässig bleiben. Im Rahmen der personalwirtschaftlichen Möglichkeiten können Sie auf Wunsch jederzeit auch noch später von einer Gerichtsbarkeit in die andere wechseln.

Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern bietet einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlicher Bezahlung. Sie genießen sachliche - und im Falle der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter - auch verfassungsrechtlich garantierte persönliche Unabhängigkeit. Sie tragen vom ersten Tag Ihrer Tätigkeit an Verantwortung, entscheiden nach Gesetz und Recht - und nicht geleitet von Mandanten- oder Arbeitgeberinteressen.

Beruf und Familie sind im öffentlichen Dienst bestmöglich vereinbar. Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und der Beurlaubung bei Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen erleichtern es Ihnen, beide Lebensbereiche in Einklang zu bringen. Dabei ist der Wiedereinstieg ohne Karrierenachteile gesetzlich garantiert.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen in § 9 Deutsches Richtergesetz geregelten Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung).
  • Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Sie können sich bereits mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung bewerben, wenn die Leistungen in der schriftlichen Prüfung erwarten lassen, dass Sie im Ergebnis der Zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 8,0 Punkte erzielen werden. Erwartet werden darüber hinaus überdurchschnittliche Leistungen im Vorbereitungsdienst.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
  • Neben hoher fachlicher Kompetenz wird im Einklang mit § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und Ähnliches gelegt. Die sozialen Kompetenzen können Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.

Zusätzliche Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen (etwa als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder als Juristin/Jurist in einem Unternehmen) sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die genannten Voraussetzungen bzgl. der Examensnoten und der Sozialkompetenzen gegeben sind.

Einstellungsverfahren

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung, die die o.g. Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, zunächst für die Dauer eines Jahres in die hier geführte Warteleiste aufgenommen. Dies wird Ihnen mitgeteilt. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann sehr kurzfristig erfolgen, wenn Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen auch unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein dringender Personalbedarf abzudecken ist.

Das Vorstellungsgespräch findet im Justizministerium statt. Auf Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin bzw. als Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weiterer Befähigung geforderten „sozialen Kompetenz“. 

Proberichterzeit / Besoldung

Lebenszeiternennungen erfolgen nach Feststellung der Eignung grundsätzlich nach drei, spätestens nach vier Jahren (§ 10 Abs. 1 DRiG). Auf die Probezeit können die in § 10 Abs. 2 DRiG genannten Tätigkeiten angerechnet werden.

Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt für die Dauer der Probezeit eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen Landgerichtsbezirk (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund) einschließlich der dort gelegenen Staatsanwaltschaften und Fachgerichte.

Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt der Beginn der Probezeit in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich. Damit Proberichterinnen und Proberichter die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennen lernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.

Während der Proberichterzeit, aber auch darüber hinaus, ist Fortbildung ein zentrales Anliegen der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern, um fachliche und soziale Kompetenzen laufend weiter zu entwickeln. Es wird erwartet, dass Proberichterinnen und Proberichter an dem gemeinsamen Fortbildungsprogramm der norddeutschen Bundesländer speziell für Richterinnen und Richter auf Probe teilnehmen. Über entsprechende Veranstaltungen werden Sie informiert.

Besoldung

Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R1 der Bundesbesoldungsordnung R in der gem. § 1 Absatz 2 Nr. 1 LBesG M-V geltenden Fassung. In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach den für die Beamten des Landes geltenden Verwaltungsvorschriften gewährt.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung