Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beschließen das rechtswissenschaftliche Studium an den juristischen Fakultäten der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Prüfungstermine und Antragsfristen

Die Prüfung wird zweimal jährlich abgehalten.

  • W-Termin - Antragsfrist: 1. Juli
    Schriftliche Prüfung: Oktober
    Mündliche Prüfung: Februar/März
  • S-Termin - Antragsfrist: 15. Januar
    Schriftliche Prüfung: April
    Mündliche Prüfung: September

Antragsfristen sind Ausschlussfristen, zu denen die Nachweise sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen erbracht und beim Landesjustizprüfungsamt eingegangen sein müssen.

Publikationen und Dokumente

Gesetze

JAG M-V

Gesetz über die Juristenausbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern - Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V) vom 16. Dezember 1992, das zuletzt geändert worden ist durch das Gesetz vom 19. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 245), in Kraft seit dem 31. Juli 2018

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes vom 01. April 2011
 

Publikationen

Bescheinigung über die Teilnahme an praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung

Antrag Erstmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Antrag Notenverbesserung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Antrag nicht unternommener Freiversuch/Wiederholung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung