Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beschließen das rechtswissenschaftliche Studium an den juristischen Fakultäten der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Wichtige Hinweise
Prüfungstermine und Antragsfristen
Die Prüfung wird zweimal jährlich abgehalten.
- W-Termin - Antragsfrist: 1. Juli
Schriftliche Prüfung: Oktober
Mündliche Prüfung: Februar/März - S-Termin - Antragsfrist: 15. Januar
Schriftliche Prüfung: April
Mündliche Prüfung: September
Antragsfristen sind Ausschlussfristen, zu denen die Nachweise sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen erbracht und beim Landesjustizprüfungsamt eingegangen sein müssen.