Reden der Ministerin

Rede Ministerin Bernhardt zur Bedeutung des Schöffenamtes am 12. Januar 2023

Rede Ministerin Bernhardt zur Bedeutung des Schöffenamtes am 12. Januar 2023

anlässlich der Informationsveranstaltung zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 im Goldenen Saal in Schwerin.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier, sehr geehrter Herr Direktor Brenne, sehr geehrte Frau Vorsitzende Pinnow, meine Damen und Herren,

ich möchte Sie ganz herzlich heute im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz begrüßen und freue mich sehr, dass sie zu diesem besonderen Ereignis gekommen sind. Ich freue mich über Ihr zahlreiches Erscheinen.

In einem Jahr beginnt die neue Amtsperiode für Schöffinnen und Schöffen. Die Vorbereitungen dafür laufen in den Kommunen auf Hochtouren, sodass in diesem Jahr die dafür benötigten Vorschlagslisten vorbereitet werden. Bis zum 1. Mai dieses Jahres müssen diese Vorschlagslisten aufgestellt sein. Diese Listen müssen die doppelte Anzahl an Vorschlägen enthalten als Schöffen benötigt werden, das heißt 2.950 in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Ehrenamtliches Engagement in der Justiz hat viele Gesichter. Aber für jene unter Ihnen, die noch nicht vertraut sind mit dem Amt der Schöffin oder des Schöffen, möchte ich noch einmal kurz ausführen. Schöffinnen und Schöffen helfen mit ihrem Ehrenamt, das Vertrauen in die Justiz und Rechtstaat weiter zu stärken. Sie sind Teil der Rechtsprechung. Sie unterstützen Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der gemeinsamen Urteilsfindung und helfen mit, dass Urteile auch für Menschen ohne juristische Kenntnisse nachvollziehbar und verständlich sind. Das ist ein Garant dafür, dass Urteile im Namen des Volkes, aber auch eben durch das Volk gesprochen werden.  

Als Schöffin oder Schöffe beträgt ihre Amtszeit fünf Jahre. Sie werden also bis zum Ende des Jahres 2028 im Dienst sein. Sie müssen für dieses Ehrenamt als formale Voraussetzung Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein und das 25. Lebensjahr vollendet und das 70 Lebensjahr zu Beginn der Wahlperiode nicht vollendet haben. Genauer gesagt heißt das, dass sie am Stichtag – also der Beginn ihrer Amtsperiode – nicht jünger als 25. Jahre und nicht älter als 69 Jahre sein dürfen.

Allen, die bereits als Schöffin oder als Schöffe tätig sind und sich für die anstehende Legislatur bereiterklärt haben, möchte ich an dieser Stelle einen großen Dank aussprechen.

Allen, die mit dem Gedanken spielen, sich diesem Ehrenamt zu widmen, möchte ich Mut machen, denn dieses wichtige Ehrenamt ist abwechslungsreich, kann aber auch anspruchsvoll und zeitaufwendig sein. Als Schöffin oder Schöffe sind sie im Strafprozess ein fester Bestandteil unserer demokratischen Rechtsordnung. Sie leben damit direkte Demokratie. Sie sind Teil demokratischer Kontrolle und urteilen gleichberechtigt und zusammen mit den Berufsrichterinnen und Berichtsrichtern in Strafverfahren vor den Schöffengerichten, Strafkammern, Jugendschöffengerichten und Jugendkammern. 

Sie bringen bei diesem Ehrenamt ihre gesamte Lebenserfahrung mit ein, ihren gesunden Menschenverstand und ihr Urteilsvermögen. Vor allem die Opfer von Straftaten brauchen die Gewissheit, dass Taten gerecht bestraft werden, aber auch Unschuldige freigesprochen werden.

 

Meine Damen und Herren,

mit diesem Info-Abend wollen wir Ihnen nicht nur dieses verantwortungsvolle Ehrenamt vorstellen. Wir wollen auch Ihre Fragen beantworten. Deshalb freue ich mich ausdrücklich, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, Herr Dr. Badenschier, der Direktor des Amtsgerichts Schwerin, Herr Brenne, und die Vorsitzende des Landesverbands Nord der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Frau Pinnow, heute anwesend sind.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und zugleich die Möglichkeit, Ihnen dieses wunderbare Ehrenamt in aller Kürze ein wenig näher bringen zu dürfen. 

Vielleicht konnte ich beim ein oder anderen Interesse an dieser hochverantwortlichen Tätigkeit wecken, sodass sie im nächsten Jahr zu dieser Zeit bereits eine oder einer von knapp 1.500 Schöffinnen bzw. Schöffen in Mecklenburg-Vorpommern sind.

 

Vielen Dank.

 

Festrede zur 2. Juristischen Staatsprüfung am 20. Dezember 2022

Festrede zur 2. Juristischen Staatsprüfung am 20. Dezember 2022

Justizministerin Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Übergabe der Zeugnisse des 2. Juristischen Staatsprüfung am 20. Dezember 2022 im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais‘ in Schwerin.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Bohlen, sehr geehrter Herr Vizepräsident des Oberlandesgerichts Ulbrich, sehr geehrter Herr Präsident der Notarkammer Dr. von Campe, sehr geehrter Herr Präsident der Rechtsanwaltskammer Graßhoff, sehr geehrte Frau Dr. Strätker, meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur feierlichen Ausgabe der Zeugnisse der Zweiten juristischen Staatsprüfung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Mein besonderes Willkommen gilt an diesem Tag Ihnen, liebe Absolventinnen und Absolventen.

Ich darf Sie recht herzlich zu dieser festlichen Veranstaltung hier im prachtvollen Goldenen Saal im Neustädtischen Palais willkommen heißen. Wie ich finde – ein würdiger Rahmen für diesen Tag. Es ist heute der besondere Tag, an dem wir Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer juristischen Ausbildung ins Leben, auf Ihren Berufsweg entlassen. Und ganz egal, wohin Sie Ihr weiterer Weg führen wird, ob Sie bereits Ihre künftige Arbeitsstelle, vielleicht im Gericht, in der Anwaltskanzlei, in einer Behörde oder in einem Unternehmen gefunden haben oder ob Sie sich nun auf die Suche begeben, eines kann Ihnen keiner mehr nehmen: Ihren Abschluss. Damit haben Sie nun ein stabiles Fundament für Ihre berufliche Zukunft.

Sie sind Volljuristin oder Volljurist. Sie haben die Befähigung zum Richteramt. Ihnen steht die gesamte juristische Welt offen: In einer Rechtsanwaltskanzlei, in einem Notariat, in der Verwaltung oder in der Wirtschaft, am Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft. Und mit Ihrem Abschluss steht Ihnen auch darüber hinaus die Welt offen. Ich gratuliere Ihnen von Herzen zur bestandenen 2. Juristischen Staatsprüfung. Sie können stolz sein auf das Erreichte. Und das möchten wir heute feiern.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,
doch noch haben Sie ihr Abschlusszeugnis nicht in der Hand. Einen Moment Geduld brauchen Sie noch. In wenigen Augenblicken werde ich Ihnen die Urkunden überreichen. Ich weiß selbst noch, wie ich diesen Tag ersehnt habe und es kaum erwarten konnte, die Urkunde zu sehen; endlich mein Staatsexamen in der Tasche haben.

Die feierliche Zeugnisübergabe wird jedes Mal mit viel Engagement durch das Landesjustizprüfungsamt vorbereitet und gestaltet. Sehr geehrte Frau Bohlen, Ihnen und Ihrem Team gilt mein herzlicher Dank. Sie haben für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen gesorgt. Ich danke Ihnen ganz besonders auch, dass Sie die heutige Veranstaltung unter dem Eindruck der aktuellen Krisen möglich gemacht haben. Ich freue mich sehr, dass auch Ausbilderinnen und Ausbilder sowie diejenigen heute hier sind, die die Organisation des Vorbereitungsdienstes so umsichtig und mit sehr viel Engagement durchführen. Ihnen allen gilt mein herzlichster Dank für Ihr Engagement für den juristischen Nachwuchs in M-V. Frau Dr. Düring, Frau Reinholz und Herr Schmidt vom Oberlandesgericht Rostock werden Ihnen, liebe Absolventinnen und Absolventen, sehr vertraut sein. Mit Ihren Anliegen und Fragen im Vorbereitungsdienst konnten Sie sich an sie wenden. Frau Dr. Strätker vom Innenministerium war zuständig für die Organisation der Ausbildung in der Verwaltungsstation. Ohne sie alle könnten wir den heutigen Anlass nicht begehen. Danke, dass Sie unsere Referendarinnen und Referendare bestens für den Start in das Berufsleben vorbereitet haben.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

mit dem Tag Ihrer mündlichen Prüfung sind Ihnen für alle hörbar Steine von den Herzen gefallen. Ich habe einige hier vor dem Ministerium jubelnd und voller Freude erlebt. Von meinem Fenster konnte ich die erleichterten Gesichter sehen. Und womit? Mit Recht. Sie haben ein sehr anspruchsvolles Studium und ein forderndes Referendariat gemeistert. Sie haben mit Erfolg schwere Prüfungen absolviert. Ich glaube, alle hier im Saal, die Jura studiert und abgeschlossen haben, können das bestätigen.

Ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber ich habe noch Jahre später von den Prüfungen geträumt – und es war ein seltsames Gefühl – auch nach so langer Zeit noch. Zum Glück wachte ich auf und hatte die Prüfungen lang hinter mir. Deshalb habe ich mit Ihnen mitgefiebert und die Daumen gedrückt. Der Weg war lang und beschwerlich. Auch das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Wenn ich an mein Studium zurückdenke, gibt es einiges, was sich geändert hat – darauf werde ich noch zu sprechen kommen. Aber vieles ist geblieben wie eh und je. Jurastudierende waren meist an besonders großen Taschen zu erkennen. Darin trugen sie damals den Schönfelder, heute den Habersack oder Sartorius mit sich. Und für viele ist so ein Buch immer noch sicherer als digital. Sprich – Jura-Studierende brauchen Kraft in den Armen. Sie brauchen darüber hinaus Verstand, Belastbarkeit und Durchhaltevermögen, um den umfangreichen Lesestoff zu bewältigen und das Studium und Referendariat abzuschließen. Außerdem braucht man Neugier und Abstraktionsvermögen für die unzähligen Fälle und Fragestellungen des Alltagslebens, die juristisch präzise zu lösen waren.

Bestimmt erinnern Sie sich auch an folgende Beispiele -

Beispiel 1 - Die Bäckerei - Allein beim Kauf eines Franzbrötchens sind es bekanntlich drei juristisch relevante Handlungen.

Beispiel 2 - Der Einkaufswagen - Trefflich juristisch streiten lässt es sich nämlich über die Gewahrsamsverhältnisse an dem Ein-Euro-Stück.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,
Sie alle mussten sich eine beeindruckende Fülle an Wissen aneignen, um in den Prüfungen den gesamten Stoff des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts und das Erlernte aus der Rechtsberatungsstation und der Wahlstation abrufen zu können. Dadurch wird das besonders hohe Niveau der Juristenausbildung gewährleistet. Um hier bestehen zu können,

wird von den angehenden Juristinnen und Juristen eine hohe Leistungsbereitschaft und Stressresistenz vor dem sich aufbauenden Examensdruck verlangt. Gefordert ist auch die Fähigkeit zu einem systematischen Herangehen und einem vernetzten Denken. Am Ende meines Studiums konnte ich sagen: Wir Volljuristinnen und Volljuristen sind in der Lage, uns systematisch und schnell mit neuen Sachverhalten auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

Sie haben all die Herausforderungen bewältigt und sich nicht von Ihrem Weg abbringen lassen. Sie haben nun einen wichtigen Lebensabschnitt vollendet. Sie können heute alle voller Stolz auf die Jahre Ihrer Ausbildung und auf die absolvierten Prüfungen zurückblicken. Das hier und heute ist mehr als das Finale eines Referendariats nach dem Jurastudium. Es ist mehr als die Summe aller Vorlesungen, Arbeitsgruppen, Hausarbeiten, Klausuren und Prüfungen. Ich kann es aus dem Strahlen Ihrer Gesichter erkennen – es sind auch die Freundschaften, die entstanden oder gewachsen sind in den Nächten des Lernens oder des Feierns. Es sind die Diskussionen an Stammtischen oder in Chatgruppen, die in Erinnerung bleiben. Einige von Ihnen haben eine Familie gegründet, sind Eltern geworden. Sie sehen, bedeutsam sind am Ende die Geschichten hinter jedem Erfolg. Es sind die Erinnerungen, die Gefühle und die Menschen, die Sie mit Ihren Erfahrungen verbinden.

Genannt seien hier auch die Menschen, die Sie während der Zeit des Referendariats und auch heute hierher begleitet haben. Es sind Menschen, die Ihre Freude, Ihren Frust, Ihre Ängste, Ihre Hoffnung, Ihre Euphorie in den vergangenen Monaten hautnah oder im Chat, vielleicht auch per Video oder am Telefon miterlebt haben. Eltern, Partnerinnen, Partner, Kinder, Geschwister, Freunde und Verwandte. Sie haben an Sie geglaubt, dass Sie es schaffen werden und Sie konnten sich auf sie verlassen, wenn es mal wieder schwierig wurde. Gratulation also auch an all diese Menschen, die Sie durch diese Zeit begleitet haben. Sie sind Teil Ihres Erfolgs.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

jetzt kommen ein paar Zahlen Ihrer Prüfungen. Ihre Durchschnittsnote liegt bei 7,38 Punkten. Das ist das beste Ergebnis seit fast fünf Jahren. Von 77 gemeldeten Teilnehmenden haben 71 die schriftliche Prüfung absolviert. Davon haben 62 die schriftliche Prüfung bestanden. Von diesen 62 zur mündlichen Prüfung zugelassenen Teilnehmenden haben wiederum 58 die mündliche Prüfung absolviert. Das heißt: Drei Viertel der gemeldeten Referendarinnen und Referendare waren am Ende in der mündlichen Prüfung.

Erfreulich sind auch die Noten. Denn vergeben konnten wir einmal ein GUT. Alle, die Jura studiert haben, wissen, das Ergebnis ist schon nahe der Auszeichnung. Die weiteren Noten - neun Mal ein „Vollbefriedigend“ und 29 Mal ein „Befriedigend“. Hervorheben möchte ich dabei, dass sich alle Absolventinnen und Absolventen nach der schriftlichen Prüfung verbessert haben. Der herzliche Glückwunsch geht natürlich an alle.

Und für alle gilt: Ihre berufliche Zukunft könnte besser nicht sein. Der juristische Nachwuchs wird in vielen Bereichen gebraucht. Schon heute fehlen an der einen oder anderen Stelle ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte, um die ausscheidenden Juristinnen und Juristen zu ersetzen. Und die Tendenz ist steigend. Dies gilt für die Justizverwaltungen, für die Rechtsanwaltschaft und Notariate und für die Behörden und Unternehmen. Herr Graßhoff, Herr Dr. von Campe, das werden Sie sicher gleich bestätigen.

In der Justiz unseres Landes gehen voraussichtlich ab 2024 pro Jahr mindestens 20 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den wohlverdienten Ruhestand. Bis 2030 sind es sogar bis zu 40 Ruhestandsabgänge – pro Jahr. In der Landesverwaltung und in der Anwaltschaft zeigt sich ein ähnliches Bild. Gut wäre es, wenn wir alle Lücken mit eigens ausgebildetem Nachwuchs – also mit Ihnen liebe Absolventinnen und Absolventen –schließen könnten. Soweit der Wunsch.

Momentan ist die Situation gut. Allein in diesem Jahr haben in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 110 Referendarinnen und Referendare die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Zum Stichtag 1.1.2023 werden 283 Referendarinnen und Referendare in der Justiz beschäftigt sein. Das sind so viele wie lange nicht in unserem Bundesland. Ich weiß, dass sich das auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bemerkbar macht. Danke an alle, die an der Ausbildung beschäftigt sind. Die Bewerberzahlen sind glücklicherweise weiterhin hoch. Wir bleiben dran, denn die Bemühungen, den Vorbereitungsdienst auf die Zweite juristische Staatsprüfung zu optimieren ist eine Daueraufgabe.

An dieser Stelle komme ich zu Punkten, die sich mittlerweile verändert haben. Es sind Punkte, die ich mir in meiner Referendariatszeit gewünscht hätte, weil ich sie für wichtig und wirkungsvoll erachte. Wir haben zum Beispiel eine Ombudsstelle installiert, die nicht in Ausbildung und Prüfungen eingebunden ist. Die Ombudsfrau ist somit eine unabhängige Vertrauensperson für die Sorgen und Nöte aller im Vorbereitungsdienst. Außerdem wird es ab dem Jahr 2023 – also in nicht einmal zwei Wochen – möglich sein, das Rechtsreferendariat unter bestimmten Voraussetzungen auch als Teilzeitreferendariat zu absolvieren. All das sind Verbesserungen, die das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver machen. Somit wollen wir in Zeiten von Pensionierungswellen ausreichend neue Frauen und Männer für den Landesdienst gewinnen.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

Sie alle werden gebraucht. Und vor allem wollen wir unsere gut ausgebildeten Assessoren, wollen wir Sie, möglichst im Land halten. Deshalb arbeiten wir mit mehreren Partnern zusammen – mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Universität in Greifswald und der Rechtsanwalts- und Notarkammer. Alle haben wir ein gemeinsames Ziel: Wir wollen juristischen Nachwuchs gewinnen.

Ich hoffe, dass Sie in den vergangenen beiden Jahren von unseren beworbenen Vorteilen profitieren konnten. Damit meine ich die Arbeitsgemeinschaften in eher kleinen Gruppen und somit eine intensivere Betreuung. Ich meine die Erhöhung der Anwärtervergütung oder auch die Verbeamtung im Referendariat, die in einigen anderen Ländern nach unserem Vorstoß ebenso wiedereingeführt wird.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

ich bitte Sie daher seien Sie mit Ihrem Abschluss für uns Botschafterin und Botschafter für ein Referendariat und eine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben es erlebt, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land zum Leben und Arbeiten ist. Es ist darüber hinaus auch das Urlaubsland schlechthin.

Zwischen Anklam und Wismar ist alles vereint: Beste Berufschancen in der Justiz, familiäre Entfaltungsmöglichkeiten und großartige Erholung. Und die Millionenstädte Hamburg und Berlin sind bestens angebunden. Jede Entscheidung, hierzubleiben in Mecklenburg-Vorpommern, kann ich wunderbar nachvollziehen. Sie hören es sicher, ich bin nicht ganz von hier, auch mich hat das Land nicht mehr losgelassen.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

ich möchte Ihnen an diesem besonderen Tag gerne noch einige Dinge mit auf den Weg geben. Mit dem Erreichen des Status Volljuristin oder Volljurist endet zunächst einmal ein entscheidender Lebensabschnitt. Ein Abschnitt der Ausbildung, in dem Sie juristisches Denken erlernt und vertieft haben. Sie starten nun in das Berufsleben. Aber das bedeutet weit mehr, als das Wissen und die juristischen Fähigkeiten anzuwenden.

Das wahre Leben ist sehr viel mehr, viel mehr als Noten und Abschlüsse. Sie werden in Ihren Berufen bald Verantwortung übernehmen. Sie werden für sich und für andere Menschen Dinge gestalten und darüber zu entscheiden haben. Sie werden mit Konflikten von Menschen, auch mit menschlichen Schicksalen befasst sein. Die soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit ist nicht immer eindeutig, schwarz oder weiß. Im beruflichen Alltag wird nach einer gewissen Zeit aber auch Routine einkehren, Arbeitsabläufe werden sich wiederholen. Es ist nicht immer alles spannend, aber immer wertvoll.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie bei all den Herausforderungen Erfüllung in Ihrem Berufsleben finden. Dafür ist es wichtig, dass Sie stets die Lust und Freude an der Arbeit behalten und die Offenheit und Neugier für all das Neue. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen das gelingen möge. Sie entscheiden, welchen Blick Sie auf die Dinge einnehmen und mit welcher Einstellung Sie Aufgaben angehen. Wie es umgangssprachlich so schön heißt: Für manche ist das Glas halb leer, für andere halb voll. Ich wünsche Ihnen stets ein halbvolles Glas.

Als Organ der Rechtspflege nehmen Sie eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft war. Sie sind jetzt ein Teil des Rechtsstaates. Machen Sie sich dessen bewusst: Sie repräsentieren den Rechtsstaat. Treffen Sie bitte Entscheidungen stets mit Bedacht und mit dem Bewusstsein, dass Ihre Arbeit Auswirkungen auf andere Menschen hat. Und seien Sie sich dessen immer bewusst, dass diese Menschen Ihre Entscheidungen auch verstehen und nachvollziehen sollten. Denn Ihr Handeln hat Folgen für die Lebenssituation anderer. Vertrauen Sie dabei Ihrem gesunden Menschenverstand.

Noch etwas Wichtiges: Sie alle haben über Ihre juristische Bildung hinaus wertvolle Fähigkeiten und Gaben. Nutzen Sie diese nicht nur im Beruf, sondern auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft. Schauen Sie, wie Sie sich aktiv einbringen und etwas Gutes für andere, für unsere Gesellschaft tun können. Vielleicht in sozialen Bereichen oder in der Kinder- und Jugendarbeit, in Projekten in Ihren Wohnorten oder vielleicht in der Kommunalpolitik.

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sie sind bestens ausgebildete Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die Gesellschaft zählt darauf, dass Sie einen guten Job ausfüllen. Die Gemeinschaft braucht aber auch gesellschaftliches Engagement. Das ist zum Beispiel etwas, was mir mein Mentor mitgegeben hat und weshalb ich als Ministerin vor Ihnen stehe. Er sagte seinerzeit: „Jeder Jurist hat die Verpflichtung, sich gesellschaftlich einzubringen.“ Recht hatte er. Die Erfahrungen, die Sie auf diese Weise machen werden, werden Ihr Leben bereichern.

 

Liebe Absolventinnen und Absolventen,

welchen Weg Sie für sich auch wählen werden, setzen Sie sich neue Ziele, bleiben Sie engagiert und ehrgeizig. Vertrauen Sie auf sich selbst und auf Ihre individuellen Stärken. Freuen Sie sich auf neue berufliche Herausforderungen und Ihre Zukunft. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles erdenklich Gute.

Und jetzt wird Ihre Geduld belohnt. Ich habe nun die Ehre, Ihnen Ihre Zeugnisurkunden zu überreichen.

 

Landtagsrede zur Aktuellen Stunde am 7. Dezember 2022

Landtagsrede Ministerin Bernhardt zur Aktuellen Stunde am 7. Dezember 2022

Rede der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der 39. Sitzung des Landtages M-V. TOP 1 – „Gerade jetzt: Polizei und Justiz den Rücken stärken“

 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Aufsetzung dieses wichtigen Themas der inneren Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Der ‚Justiz den Rücken stärken‘ heißt für mich in dem Zusammenhang zunächst, dass es für mich das oberstes Gebot ist, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen lassen – ohne, dass ich mich als Ministerin einmische. Lassen Sie mich das am Beispiel Groß Strömkendorf einmal praktisch verdeutlichen: Die Tat in Groß Strömkendorf ist zu verurteilen – unabhängig des Motives. Das Leib und Leben von Menschen wurde gefährdet. Oberste Priorität ist es, die Straftat aufzuklären mit all ihren Folgen. Dass das geschieht, da habe ich vollstes Vertrauen.

Lassen Sie mich die Unabhängigkeit der Justiz daran verdeutlichen: Für ein laufendes Ermittlungsverfahren in meiner Zuständigkeit ist die ermittelnde Staatsanwaltschaft verantwortlich. Dies gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Das JM verweist daher entsprechend seiner gängigen und bewährten Praxis – auch bereits in der CDU-Regierungszeit – gegenüber den Medien in diesen Fällen stets an die Staatsanwaltschaft und praktiziert keine eigene Öffentlichkeitsarbeit, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Die Staatsanwaltschaft weiß, welche Tatsachen sie preisgeben kann. Öffentlichkeitsarbeit des JM zu einem laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren könnte immer als eine irgendwie geartete Einflussnahme auf die sachleitende Staatsanwaltschaft bzw. auf ein etwaig mit der Sache befasstes Gericht missverstanden werden.

Die von Verfassungswegen unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Gerichte, dem Grunde nach aber auch die Staatsanwaltschaften, müssen jedoch frei agieren können, und zwar frei von justizfremden Erwägungen und ohne jegliche politische Einflussnahme, und sei es auch nur mittelbar, etwa durch eine über die Medien verbreitete Äußerung der Justizministerin zu einem laufenden Verfahren.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ich in die Arbeit des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vollstes Vertrauen habe und allen dort Beschäftigten für ihre tägliche Arbeit für unser Gemeinwesen äußerst dankbar bin.

Danke.

Uns hier Floskeln vorzuwerfen, weise ich aufs Schärfste zurück.

Weiterhin bedeutet ‚der Justiz den Rücken stärken‘ für mich als Ministerin, dass ich dazu beitrage, dass die 3. unabhängige Gewalt so ausgestattet ist, dass sie bürgernah und effizient arbeiten kann, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen schnellstmöglich Entscheidungen erhalten und so Rechtsklarheit besteht. Das tun wir. Wir stärken gemeinsam die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich.

3 Beispiele:

Wir haben erstens seit dem 15. Juli 2022 die psychologische Krisenintervention für Mitarbeitende in der Justiz eingeführt. Bei traumatischen Ereignissen haben die Mitarbeitenden, - egal ob haupt- oder ehrenamtlich - die Möglichkeit, sich an eine Diplom-Psychologin zu wenden, um mit den traumatischen Folgen umzugehen. Das ist effektiver Gesundheitsschutz.

Zum Zweiten ist es im Bereich der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns in der Vergangenheit wiederholt zu verbalen Auseinandersetzungen bis hin zu tätlichen Angriffen zum Nachteil der Beschäftigten durch Dritte gekommen; insbesondere gegenüber dem Gerichtsvollzieherdienst bei Vollstreckungshandlungen im Außendienst. Zur Stärkung der Beschäftigten hat das Ministerium daher das Seminar „Deeskalation und Selbstschutz“ angeboten, was gut angenommen wird.

Zum Dritten hat das Ministerium zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens und des Selbstschutzes das Seminar „Dienstbezogene Selbstverteidigung“ angeboten, das sich konkret an die Beschäftigten des Justizwachtmeister- und Gerichtsvollzieherdienstes richtet. Auch dieses Seminar wurde sehr gut angenommen.

Und natürlich heißt der ‚Justiz den Rücken stärken‘ bedarfsgerecht Personal zur Verfügung zu stellen. Aktuell verfügt die Justiz des Landes M-V über 636 Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte. Die sogenannte Pro-Stelle-Belastung stellt sich ausgehend vom Personalbedarf des 1. Halbjahres 2022 über alle Geschäftsbereiche hinweg so dar, dass ein Durchschnittswert von 0,92 erreicht wird.

Und natürlich gehört der Ehrlichkeit halber dazu, dass ich aus Regierungszeiten der CDU noch Einsparungsverpflichtungen, sogenannte Altlasten, übernommen habe. Insgesamt sind im Haushaltsplan Einsparverpflichtungen im Umfang von 30 Stellen festgeschrieben. Das sind die Altlasten aus Ihrer Regierungsverantwortung, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, wobei ich es als Erfolg bezeichne, dass die noch aus dem Personalkonzept 2010 herrührende Einsparverpflichtung aus 2018 und 2019 im Umfang von 2 mal 10 Richterstellen ein weiteres Mal, nämlich in die Jahre 2024 bis 2026 verschoben werden konnte. Danke an dieser Stelle an das Finanzministerium.

Insofern frage ich einmal zurück, wie Sie die Justiz gestärkt haben. Ich habe heute noch mit dem Altlasten Ihrer Regierungszeit zu kämpfen. Deshalb waren Ihre Haushaltsforderungen doppelmoralisch. Nichtsdestotrotz bleibt es mein hehres Ziel, der Justiz den Rücken zu stärken und bedarfsgerecht mit Personal auszustatten.

Wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz sind, sehen wir immer wieder. Gerade die Corona-Zeit hat verdeutlicht, wie wichtig eine gut funktionierende Justiz ist, wo die Gerichte unabhängig von politische Einflussnahmen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt hat. Deshalb ist es nicht nur jetzt wichtig, der Justiz den Rücken zu stärken, sondern es ist ein Gebot jeder Stunde, jeder Minute in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Grußwort zum Landesstiftungstag am 5. November 2022

Grußwort zum Landesstiftungstag am 5. November 2022

anlässlich des Empfangs der Landesregierung zum 6. Landesstiftungstag in Schwerin.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier, sehr geehrter Herr Kriedel, Dr. Schmitt, Herr Holze, Frau Kohl, meine Damen und Herren,

ich möchte Sie recht herzlich auf dem Abendempfang der Ministerpräsidentin anlässlich des 6. Landesstiftungstags willkommen heißen. Als Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz trage ich auch Verantwortung für die Stiftungsaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern und vertrete heute Frau Ministerpräsidentin Schwesig, der ich auf diesem Wege alles Gute bei Ihrer Reha-Nachsorge wünsche.

 

Meine Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass die landesweiten Stiftungstage nach dem Corona-bedingten Ausfall der letzten beiden Jahre endlich wieder stattfinden können. Mein Dank für die Ausrichtung dieser hervorragenden Möglichkeit zur Vernetzung und Qualifizierung von Stiftungsakteuren gilt den Mitgliedern des Landesausschusses des Landesnetzes der Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie machen mit diesem Format das Stiftungswesen in unserem Land für die Öffentlichkeit sichtbar und bieten all jenen eine Begegnungsplattform, die mit Stiftungen zusammenarbeiten wollen, Stiftungen mit Geld- und Arbeitseinsatz unterstützen oder selbst den Stiftungsgedanken tragen. Es hat mir heute wirklich sehr viel Freude bereitet.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie mich fragen würden, welches Ziel Stiftungen und Landesregierung miteinander verbindet, würde ich sagen: Unser aller gemeinsames Ziel sollte es sein, dass die Lebensqualität in unserem Land weiter steigt und sich die Bedingungen für ein zufriedenes Miteinander weiter verbessern. Das, meine Damen und Herren, ist keine leichte Aufgabe angesichts des demographischen Wandels, ökonomischer Großprobleme, zunehmender Armut, Wohnraummangel, Migration, sich wandelnder Familienstrukturen, einer sich wandelnden Arbeitswelt und der Digitalisierung – um nur einige wenige große Entwicklungen zu nennen. Dabei hängt es wesentlich davon ab, dass sich die Stärkeren mit den Schwächeren solidarisieren. Ich glaube in einem positiven Sinne, dass sich die Gesellschaft bereits zum Guten verändert – die sehr positive Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements im ganzen Land, der Bereitschaft zu Ehrenamt und Verantwortungsübernahme durch Unternehmen – das sind entscheidende Voraussetzungen dafür.

Auch wenn in Mecklenburg-Vorpommern – wie übrigens in ganz Ostdeutschland – noch keine ausgeprägte Stiftungstradition vorweisen kann, so möchte die Landesregierung alles dafür tun, dass auch bei uns die Stiftungslandschaft immer vielfältiger und reichhaltiger wird. So konnten wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Stiftungswachstum von 4,2 Prozent verzeichnen und 2022 werden wir diesen Zuwachs noch weiter verbessern. Mecklenburg-Vorpommern liegt hierbei über dem Bundesdurchschnitt von 3,2 Prozent. So beherbergt unser Bundesland 125 klassische Stiftungen, fünf kommunale Stiftungen und 49 kirchliche Stiftungen.

Unser Land hat seit 2020 verstärkt daran gearbeitet, dass die Zahl der Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern erhöht wird. So konnten 15 neue Stiftungen anerkannt werden.  Mit 179 Stiftungen sind es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 20 Stiftungen mehr als noch vor zehn Jahren. Allein in diesem Jahr sind fünf neue Stiftungen genehmigt worden. Das ist ein gutes Zeichen für unser Land.

Denn das Gros der 179 Stiftungen setzt sich mit ihren Zwecken zum Wohle der Allgemeinheit ein.

Als Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz bin ich auch für die Stiftungsaufsicht zuständig. Als Stiftungsaufsicht hat das Ministerium lediglich die rechtlichen Voraussetzungen des § 87 BGB zu prüfen. Darin sind Fragen definiert, die die Stiftungsaufsicht vor Genehmigung und einmal im Jahr nach Vorlage des Geschäftsberichts zu beantworten hat. Eine Frage ist zum Beispiel, ob die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder das Gemeinwohl gefährdet. Auch ist festgelegt, wie die Umwandlung eines Stiftungszweckes zu erfolgen hat.

Auch wenn das in der politischen Diskussion manchmal nachteilig erscheint, so ist der Handlungsspielraum per Gesetz definiert und eingeschränkt. Und sollte ich als zuständige Ministerin auch politisch nicht hinter allen 179 Stiftungen gleichermaßen stehen, so darf das auf die Stiftungsaufsicht als Rechtsaufsicht keinen Einfluss haben. Daraus formuliert die Presse heute, dass ich nicht jede Stiftung gut finde. Ich möchte nochmal deutlich machen, dass ich etwas Anderes sagte und wir uns als rot-rote Koalition zu dem Stiftungswesen bekennen, so wie ich es auf dem Stiftertag gesagt habe. Wir sind ein stiftungsfreundliches Land. Sie erreichen so viel und sind Macher. Das brauchen wir.

 

Meine Damen und Herren,

ich möchte bei dieser Gelegenheit einen besonderen Meilenstein für die Stiftungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern hervorheben: die Gründung des Landesverbandes im April dieses Jahres. Mit dieser Gründung tragen Sie wesentlich dazu bei, dass sich die Stiftungsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern weiter und effektiv vernetzen kann. Dafür möchte ich Ihnen, auch im Namen der Landesregierung, danken.

Die Corona-Pandemie hat auch auf dem Gebiet der Stiftungen ganz klar Defizite für das zivilgesellschaftliche Engagement fokussiert, denn in Mecklenburg-Vorpommern wird Stiftungsarbeit in sehr großen Teilen von ehrenamtlicher Arbeit getragen. Umso wichtiger sind landesweit etablierte Strukturen – wie der neue Landesverband – die Hilfe, Unterstützung und Orientierung geben können und zivilgesellschaftliches Engagement im Stiftungsbereich ermöglichen. Die mit der Förderung der Staatskanzlei neu aufgebaute Internetpräsenz des Landesnetzes soll wesentlich die Leistungsfähigkeit des Landesnetzes erhöhen und eine neue Form der Kommunikations- und Vernetzungsstruktur im Bereich der Stiftungen erhöhen. Damit werden nachhaltige Impulse für ein neues zivilgesellschaftliches und vor allem weiteres finanzielles Engagement in unserem Land erwartet.

 

Meine Damen und Herren,

die Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern leisten wirklich Vielfältiges. Sei es in den Bereichen Wissenschaft und Forschung mit einem bedeutenden Engagement von großen überregional agierenden Stiftungen oder im kulturellen Bereich von vielen einzelnen Stiftern beispielsweise zur Unterstützung unserer vielfältigen Musiklandschaft. Nennen möchte ich auch die außerordentliche Unterstützung beim Erhalt des baulich kulturellen Erbes in unserem Land – so wäre der Erhalt und die Pflege vieler für unser Land so typischen Guts- und Herrenhäuser ohne Stiftungen undenkbar. Ebenso können viele kulturhistorisch wertvolle Werke und Stücke in Schlössern und Museen nur dank der Arbeit der Stiftungen erhalten, restauriert und zeitgemäß präsentiert werden. Stiftungen tragen ebenfalls zur Förderung der Bildungsteilhabe bei. Sie unterstützen Sportvereine und unterstützen bei Naturschutz und Tierwohl.

Nicht zuletzt möchte ich die vielen Bürgerstiftungen im Land nennen, die als gemeinnützige Stiftungen die Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Belange zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger als Zielsetzung haben und damit ganz wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Das ist umso wertvoller in einer Zeit, in der populistische Strömungen genau das Gegenteil, nämlich die Spaltung unserer Gesellschaft, bewirken wollen. Bei diesem hohen Maß an vorhandener Bereitschaft, investierter Zeit und gespendetem Geld verdient jeder Einzelne von Ihnen hier genannt und gewürdigt zu werden. Insoweit sehen Sie mir es bitte nach, dass ich Sie hier nicht namentlich begrüßen kann.

 

Meine Damen und Herren,

egal ob große oder kleine Stiftungen, keine Stiftung gleicht der anderen. Und jede kann und darf für sich bestimmen, welche Verbesserungen auf welchem Gebiet sie mit welchen Mitteln und welchen Methoden erreichen will. Diese Individualität ist ein hohes Gut, aus der es das Beste für die Allgemeinheit zu machen gilt.

Ich möchte diejenigen unter ihnen ermutigen, die sich bisher noch nicht als Stifterinnen und Stifter oder Zustifterinnen und Zustifter engagieren, dies zu tun – und damit Verantwortung zu übernehmen. Helfen Sie mit zu gestalten, zu entwickeln, zu bewahren oder einfach nur Freude, Unterstützung und Hilfe zu geben. Durch die Gründung einer Stiftung haben Sie alle mit einem Teil Ihres Vermögens eine Kraftquelle geschaffen, die helfen kann, unser Land voranzubringen. Deshalb noch einmal herzlichen Dank für Ihr Engagement und weiterhin viel Erfolg.

Mit meinen Möglichkeiten möchte ich weiterhin dazu beitragen, dass Ihr Einsatz gesehen wird, dass er anerkannt wird und dass er auch weitere Unterstützung bekommt. Bitte scheuen Sie sich nicht, auf die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und bei anderer Gelegenheit auch auf die Ministerpräsidentin zuzugehen. Und nun wünsche ich Ihnen einen interessanten und schönen Abend, viele gute Gespräche und die eine oder andere fruchtbare Anregung für künftige Kooperationen oder Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Ministerin Bernhardt zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Justiz

Ministerin Bernhardt zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Justiz

anlässlich des Tages des offenen Tür im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz am 22. Oktober 2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle recht herzlich zur diesjährigen und ersten Verleihung des Ehrenamtspreises in der Justiz und möchte mich beim Ensemble Nachtigall für die musikalische Begleitung bedanken.

Diese Verleihung führen wir heute im Rahmen des Tags der offenen Tür durch.

Und ich freue mich wirklich sehr, wie viele die Gelegenheit genutzt haben, mal hinter die Kulissen des Ministeriums und der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu schauen. Mit diesem Ehrenamtspreis der Justiz wollen wir heute zum ersten Mal Menschen würdigen, die mit ihrem Wirken den Rechtstaat in Mecklenburg-Vorpommern mit Leben erfüllen.

Von diesen Menschen habe ich in den Monaten (341 Tage), seitdem ich im Amt bin, sehr viele kennen- und schätzen gelernt. Sei es auf Bereisungen durch die Justizvollzugsanstalten gewesen oder beispielsweise bei Terminen mit Verband der Schiedsmänner und Schiedsfrauen oder Schöffinnen und Schöffen.

Und immer wieder wurde deutlich, welchen wichtigen Beitrag die Ehrenamtlichen neben den Hauptamtlern leisten. Wie wenig sie aber auf der anderen Seite in der Gesellschaft gewertschätzt oder überhaupt wahrgenommen werden.

Vom römischen Philosoph und Staatsmann Cicero stammt das Zitat: „Keine Schuld ist dringender, als die, Danke zu sagen.“ Diesen Dank möchten wir heute jenen aussprechen, die sich mit ihrem Ehrenamt unseren Respekt und höchste Anerkennung verdient haben. Die einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Rechtsstaates leisten.

Ein Ehrenamt erfordert viel Kraft und Zeit, Ausdauer und Verlässlichkeit und manchmal kostet es auch Nerven. Für diesen bestimmt nicht immer einfachen und natürlich auch sehr zeitintensiven Einsatz möchte ich Ihnen nicht nur persönlich danken, sondern Ihnen auch den Dank des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz übermitteln.

Vielen Dank für Ihren Einsatz.

Durch Menschen wie Sie wird unsere Gesellschaft lebendiger und wärmer. Das ist gerade in diesen Zeiten, in denen wir nahezu atemlos von Krise zu Krise hechten, umso wichtiger.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ehrenamt ist ein selbstverständlicher Teil der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Ob als Mitglied in einem Anstaltsbeirat, als ehrenamtliche Richterin oder Richter oder als Schiedsperson. Das Betätigungsfeld, um der Gesellschaft ein kleines Stück zurückzugeben, ist auch im Bereich der Justiz ein sehr weites. Ihr Ehrenamt wird in der Regel nicht im breiten Licht der Öffentlichkeit ausgeführt.

Während viele ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger in anderen Bereichen und auch in den Medien präsent sind, muss man bei Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern in der Justiz schon etwas genauer hinsehen, um ihre bedeutende Rolle für den Rechtstaat wahrnehmen zu können. Das Ehrenamt in der Justiz hat viele Namen und Gesichter, die wir von nun an jedes Jahr würdigen wollen. Heute soll dies, wie gesagt, der Höhepunkt des Tags der offenen Tür sein. Aber ich kann Ihnen versprechen, dass wir im nächsten Jahr daraus eine eigene Veranstaltung machen werden, zu der ich Sie jetzt schon herzlich einlade.

Doch bevor wir zu der Verleihung des Ehrenamtspreises der Justiz kommen, möchte ich noch einmal das Ensemble Nachtigall auf die Bühne bitten.

Ministerin Bernhardt zur Vermögensabschöpfung

Pressekonferenz am 12. September 2022 der Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Generalstaatsanwältin Christine Busse

Vermögensabschöpfung. Das klingt starr. Vermögensabschöpfung ist aber ein starkes Signal für den Opferschutz.

Jeder dritte Euro ist in den vergangenen fünf Jahren an geschädigte Personen zurückgeflossen. Das finde ich eine beachtliche Leistung. Dafür danke ich den engagierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bereits zum Anfang der heutigen Pressekonferenz. Ein großer Dank gilt natürlich meinen Mitstreiterinnen heute: Generalstaatsanwältin Christine Busse und Oberstaatsanwältin Britta Kamrau-Fiedler. Sie werden gleich ihre Arbeit näher erläutern.

Unter strafrechtlicher Vermögensabschöpfung versteht man die Einziehung des Gewinns, der durch Straftaten erzielt worden ist. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 73 bis 76b StGB. Unsere Botschaft heute: Die Justiz handelt. Denn Straftaten dürfen sich nicht lohnen.

Gegenstände und Vermögen, was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, müssen eingezogen werden. Dank der Reform der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 können Geschädigte einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern.

Ein paar Zahlen: Sowohl die Gesamtsumme als auch die Anzahl der Verfahren sind im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Die Staatsanwaltschaften unseres Landes haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 44 Millionen Euro abgeschöpft. Im Jahr 2021 waren es 14 Millionen Euro, die abgeschöpft wurden. Davon flossen sechs Millionen Euro an geschädigte Personen zurück.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2021 rund 3,4 Millionen Euro abgeschöpft. Alle Zahlen können Sie unserer ->Pressemitteilung entnehmen.

Der Zeitpunkt unserer Pressekonferenz hätte kaum besser passen können. Am Freitag diskutiert der Bundesrat über einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten. Dieser Vorschlag verfolgt das Ziel, die Vermögensabschöpfung europaweit zu stärken. Ausgeweitet werden sollen Mindestvorschriften für das Aufspüren, Sicherstellen, Verwalten und Einziehen von Vermögenswerten in Strafsachen. Insbesondere auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll wirkungsvoller werden. Ich sehe der Diskussion mit Spannung entgegen.

Eines ist Fakt, wer Vermögensabschöpfung stärkt, stärkt den Opferschutz.

Landtagsrede der Ministerin Bernhardt zum Gleichstellungsbericht 2022

anlässlich der 30. Sitzung des Landtages M-V am 8. September 2022, TOP 27 - Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes M-V,   Berichtszeitraum: Oktober 2016 bis September 2021. LT-Drucksache 8/1106

 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

danke an die SPD und DIE LINKE, dass Sie mir heute die Möglichkeit geben, zum Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2016 bis 2021 noch einmal Stellung zu beziehen. Ausgangspunkt für diesen Gleichstellungsbericht war das grundlegende überarbeitete Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2016.

Ziel des Gesetzes ist, 

  1. die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zu verwirklichen und bestehende Benachteiligungen
    aufgrund des Geschlechts zu beseitigen
    und künftige Benachteiligungen zu verhindern sowie 
  1. die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit
    für Frauen und Männer zu verbessern.

Nachdem in den Jahren 2014 bis 2016 eine grundlegende Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes erfolgte und dem Landtag anstelle eines Berichts ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wurde, bezieht sich der am 21. Juni 2022 durch das Kabinett beschlossene und Ihnen nun vorliegende Gleichstellungsbericht auf den Zeitraum von Oktober 2016 bis September 2021. Dieses Gesetz hat in § 22 nicht nur die Verpflichtung der Landesregierung inne, dem Landtag im Abstand von 5 Jahren über die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes zu berichten, der wir hiermit nachkommen.

Das Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2016 hat insbesondere folgende Neuregelungen inne, auf die der Bericht, der Ihnen heute vorliegt, ein besonderes Augenmerk legt: das sind § 5 GLG die Zielvereinbarungen, das sind § 12 GLG die Ermöglichung von Teilzeitarbeit als Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Männer und Frauen sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das sind § 17 GLG die Verpflichtung zur paritätischen Besetzung von Gremien UND das sind §8 und § 19 GLG, wonach die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wurden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Berichtszeitraum kann festgestellt werden, dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes Wirkung zeigt und Fortschritte in wichtigen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern erzielt hat und somit der öffentliche Dienst seiner Vorbildrolle gerecht wird. Auch wenn es in einigen Bereichen weiterhin Handlungsbedarfe gibt, ist es gelungen, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter zu verbessern.

Insbesondere die Zielvereinbarungen, die 2017- 2021 für alle Bereiche der Landesverwaltung abgeschlossen wurden, haben sich als erfolgreiches Instrument zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen bewährt. Die Auswertung der Zielvereinbarungen zeigt, dass sich zum Ende des Vereinbarungszeitraumes der Anteil von Frauen in Führungspositionen seit 2017 in der Landesverwaltung erhöht hat. Weiteren Handlungsbedarf sehe ich allerdings noch bei den höheren Besoldungsgruppen, bei der B- und R-Besoldung.

Insgesamt wird deutlich, dass das Potenzial vorhanden ist, mehr qualifizierte Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Für die neue Legislaturperiode sind daher erneut Zielvereinbarungen abzuschließen. Da sind wir dran. Bewährte Instrumente wie die Fortbildungsreihe, das Mentoringprogramm, begleitetes Netzwerken sowie Fachtagungen haben sich etabliert und sollen weitergeführt werden. Die immer noch zu wenig genutzte Fortbildung der Vorgesetzten ist nochmal besonders in den Fokus zu rücken. Frau Schmidt hatte die Wichtigkeit der Vorgesetzten beim Thema Förderung der Gleichstellung betont.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie eingangs erwähnt ist Ziel des Gesetzes auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer. Für das ortsunabhängige Arbeiten schafft die im September 2021 geschlossene Rahmendienstvereinbarung eine deutlich erhöhte Flexibilisierung im Dienstbetrieb. Durch diese neuen Möglichkeiten zeigt sich die Landesregierung als moderner und vereinbarkeitsfreundlicher Arbeitgeber und erhöht die eigene Attraktivität für Bewerberinnen und Bewerber. Der Umsetzung der Vereinbarung in allen Ressorts wird daher auch ein hoher Stellenwert zuerkannt. Dabei ist jedoch zuzuerkennen, dass die Möglichkeit von Teilzeitarbeit, die überwiegend von Frauen genutzt wird, häufig noch dazu führt, dass Führungsaufgaben nicht übertragen werden. Führen in Teilzeit, Führen auf Distanz und geteilte Führung sind daher zu bewältigende Herausforderungen, der sich die Landesregierung künftig stellen muss. Fragen, die wir klären müssen.

Dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes seine Wirkung entfaltet und dies in dem vorliegenden Bericht dargestellt werden kann, ist auch der Verdienst der Gleichstellungsbeauftragten in der Landesverwaltung selbst. Ihre Arbeit kann aber nur so gut sein, wie die Rahmenbedingungen sind, in denen sie agieren. Die Ergebnisse der dem Bericht beigefügten wissenschaftlichen Befragung zeigen eindeutig, dass sich die Situation und Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes verbessert hat. Gleichwohl besteht auch hier weiterer Handlungsbedarf.

Insbesondere ist perspektivisch auf die noch konsequentere Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten zu achten. Das betrifft beispielsweise die frühzeitige Beteiligung, die Freistellungsregelungen sowie die gesetzlich vorgesehene räumliche und sachliche Ausstattung. Letztlich ist es wichtig, dass Frauen und Männer in Gremien gleichermaßen besetzt sind. Nur so kann die tatsächliche Gleichstellung verwirklicht werden.

Bei der Besetzung der von den obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche gemeldeten Gremien darf die paritätische Gremienbesetzung auch in Zukunft nicht aus den Augen verloren werden. Der Bericht macht deutlich, dass trotz sichtlicher Erfolge es strukturelle Benachteiligung von Frauen auch in der Landesverwaltung in Teilen noch gibt. Daher ist es zwingend erforderlich,nicht locker zu lassen und an den im Bericht ausgemachten Handlungsbedarfen konsequent weiter zu arbeiten.

Die Erfolge, die wir erreicht haben, müssen erhalten bleiben und ausgebaut werden. Der aktuelle Koalitionsvertrag bietet hierfür eine wichtige Rolle. Das Thema „Gleichstellung“ ist darin sehr präsent und wird noch stärker als Querschnittsaufgabe formuliert. Um dieser Querschnittsaufgabe auch gerecht zu werden, bin ich froh, dass wir hierfür mit Frau Wenke Brüdgam eine Landesbeauftragte der Landesregierung für die Gleichstellung von Frauen und Männern haben, die hierauf ein besonderes Augenmerk legt und weitere Verbesserungen vorantreibt - innerhalb der gesamten Landesregierung. Damit der öffentliche Dienst weiterhin seiner Vorbildrolle gerecht wird.

Nachholbedarf hinsichtlich der Chancengleichheit für Frauen und Männer gibt es allerdings auch in anderen Lebensbereichen. Deshalb ist es entscheidend, sich gesamtstrategisch aufzustellen. Daher haben sich die Koalitionäre darauf verständigt, in dieser Legislatur ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erarbeiten.

 

Dabei soll das Rahmenprogramm:

die gleichstellungspolitischen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern analysieren und spezifizieren;

Grundsätze und Leitlinien der Gleichstellungspolitik der Landesregierung und die daran ansetzenden Konsequenzen für die grundlegende Ausrichtung der gleichstellungspolitischen Instrumente formulieren sowie

das weitere Vorgehen in priorisierten Handlungsfeldern von Gesellschaft und Staat benennen und mit festgelegten Verantwortlichkeiten, finanziellen Auswirkungen und zeitlichen Vorgaben in Form eines Maßnahmenplans untersetzen.

 

Zur Strukturierung und Begleitung des Rahmenprogramms wurde bereits die Einrichtung einer Interministerielle Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre unter Leitung der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung vom Kabinett beschlossen. Sie wird sich noch in diesem Jahr konstituieren.

Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm beziehungsweise bereits seine Erarbeitung sehe ich daher als strategisches Instrument, welches die Bedeutung von Frauen- und Gleichstellungsthemen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbar macht. Dies wiederum wird dazu beitragen, auf dem Weg zur Chancengleichheit von Frauen und Männern wieder ein Stück voranzukommen. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Grußwort zur Eröffnung des Childhood-Hauses Schwerin

Grußwort zur Eröffnung des Childhood-Hauses in Schwerin am 05. April 2022

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier, sehr geehrte Herr Klinkenberg, sehr geehrte Frau Schirrmacher, sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt heute tatsächlich kein besseres Datum zur Eröffnung. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die heute ihren 30. Geburtstag in Deutschland feiert, hat den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Misshandlung fest in das staatliche Handeln der Bundesrepublik und damit auch Mecklenburg-Vorpommerns fest verankert. Weltweit müssen wir allerdings beobachten, dass beispielsweise die Folgen der Corona-Pandemie schwerwiegende Auswirkungen auf das körperliche und seelische Wohl von Kindern hatten. Kriegerische Auseinandersetzungen wie gerade in der Ukraine oder die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan führen uns vor Augen, wie schnell eine brutale kalte Wirklichkeit gesellschaftliche Fortschritte brüchig werden lassen kann.

Diese Entwicklungen zeigen mir, dass wir alle, egal in welcher Verantwortung wir stehen, verpflichtet sind, alles Erdenkliche für den Schutz, Zuversicht und Glück von Kindern zu erreichen. Als Landtagsabgeordnete habe ich mich dafür eingesetzt, dass Kinderrechte auch im Grundgesetz verankert werden sollen. Angesichts täglicher Fälle und Berichte über Münster oder Bergisch Gladbach glaube ich, dass wir diese Diskussion noch intensiver führen müssen. Ich hege eine große Hoffnung, dass diese neue Bundesregierung hier Fortschritte wird.

Als Ministerin der rot-roten Landesregierung kann ich Ihnen versichern, dass wir hier genau hinsehen werden und dem Opferschutz hohe Bedeutung zumessen. In Mecklenburg-Vorpommern machen wir heute einen weiteren Schritt, dass dieses so wichtige Anliegen weiterhin unterstützt wird. Ich freue mich daher ganz besonders, heute bei der Eröffnung des achten Childhood-Hauses in Deutschland und dem ersten in Mecklenburg-Vorpommern hier in Schwerin dabei sein zu dürfen. Bereits seit vielen Jahren bin ich mit dem Konzept des Childhood-Hauses vertraut.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich noch einmal bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der World Childhood Foundation Deutschland bedanken, die mit ihrem Engagement gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einen großartigen Beitrag leisten.

Das oberste Anliegen der Childhood-Häuser ist der Schutz von Kindern, die Gewalterfahrungen machen mussten und deren Traumatisierung mit einem interdisziplinären Konzept entgegengewirkt werden soll. Alles in diesem Haus ist darauf ausgerichtet, den Opfern Wege, Termine und unnötig viele Gespräche zu ersparen. So wird mit diesem Konzept eine gut strukturierte, koordinierende zentrale Anlaufstelle etabliert, die bei der Aufklärung von Unrecht das Kind in den Mittelpunkt stellt. Neben der Wahrheitsfindung, die im Strafprozess von größter Bedeutung ist, schaffen sie hier eine Atmosphäre, die zuvorderst das Kinderwohl im Blick hat. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

Die vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2020 zeigen, wie sehr dieses Konzept in Mecklenburg-Vorpommern gebraucht wird. Vor zwei Jahren wurden 4.033 Fälle von Kindern und Jugendlichen registriert, die beispielsweise mit häuslicher oder sexualisierter Gewalt konfrontiert waren. Im Vergleich zum Vorjahr gab es hier sogar einen leichten Anstieg bei den Fallzahlen. Mit der Betreuung im Childhood-Haus wirken sie bei jedem einzelnen Opfer entgegen, dass sich Traumata verfestigen oder - da dies auch leider eine statistisch erwiesene Entwicklung ist - dass die Opfer von heute Gefahr laufen, zu den Tätern von morgen werden. Sie bündeln im Sinn des Kindes hier in diesen Räumen alle Beteiligten des Strafverfahrens. Hier kommen zu dem Kind die Behörden und ersparen diesem die Odyssee durch mehrere Behörden. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und psychosozialen Prozessbegleiter können hier tätig werden. So sind hier autarke Videovernehmungen möglich, die den Anforderungen der Justiz gerecht werden. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei der Stadt Schwerin für die Unterstützung dieses Projekts bedanken. Gemeinsam mit der World Childhood-Foundation haben sie eine vorbildhafte Einrichtung für die gesamte Region Westmecklenburg geschaffen.

Und ich möchte nicht unerwähnt lasse, dass ich mich sehr freuen würde, wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren Standort eines Childhood-Hauses bekommen könnten. Mit diesem Wunsch möchte ich schließen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Landtagsrede der Ministerin Bernhardt zur Elektronischen Eilverkündung

Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur 12. Sitzung des Landtages M-V am 9. März 2022, TOP 3 – Erste Lesung des Gesetzesentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen, LT-Drucksache 8/403.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf soll die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen im Internet geschaffen werden. Er lehnt sich an die Reglungen Niedersachsens an.

Sowohl Rechtsverordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des § 32 des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden, als auch Rechtsverordnungen in anderen Rechtsgebieten bei Gefahr im Verzug könnten dann elektronisch auf den amtlichen Internetseiten des jeweils zuständigen Ressorts rechtswirksam verkündet werden.

Grundsätzlich ist das Inkrafttreten einer Rechtsverordnung gemäß Artikel 58 Absatz 2 der Verfassung des Landes davon abhängig, dass diese im staatlichen Gesetz- und Verordnungsblatt, also in Papierform verkündet wird. Dies ist ein bewährtes Verfahren mit dem allen staatlichen und privaten Nutzern der gesamte Bestand des Landesrechts zuverlässig und archivmäßig aufbereitet zur Verfügung gestellt wird, und stellt im Normalfall kein Problem dar.

Im Rahmen einer akuten Gefahrenlage, wie zum Beispiel die Hochphase einer Pandemie, kann es aber notwendig sein, Rechtsverordnungen in Ausnahmefällen auch tagesaktuell zu verkünden und damit in Kraft setzen zu können. Hier stößt der im Normalfall bewährte Herstellungsprozess für das Papierdokument mit redaktioneller Erstellung des Verkündungsblattes, dem Druck des Blattes durch eine Druckerei und der Auslieferung des gedruckten Verkündungsblattes in den Rechtsverkehr bis 24:00 Uhr an produktionstechnische Grenzen.

Die in anderen Bundesländern für diesen Fall von Gefahrenlagen geschaffene Möglichkeit einer rein elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen besteht indes in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht. Dem soll jetzt abgeholfen werden.

Eine von der Regelverkündung in Papierform abweichende gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich möglich. Der Artikel 58 Absatz 2 der Verfassung des Landes räumt ausdrücklich – auch nur für das delegierte Recht der Rechtsverordnungen – die Möglichkeit ein, für deren Verkündung andere gesetzliche Vorgaben zu schaffen.

Dieser Gesetzesvorbehalt soll aufgrund der Erfahrungen in der Coronakrise genutzt werden und die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung im Internet geschaffen werden. Die vereinfachte und beschleunigte Verkündung beeinträchtigt nicht die nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 2 der Verfassung des Landes, Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) erforderliche Möglichkeit der verlässlichen Kenntnisnahme der Öffentlichkeit von Rechtsnormen.

Die Eilverkündung ist auf konkret bestimmte Sonderfälle begrenzt und das hierfür zu nutzende Verkündungsmedium wird klar bezeichnet.

Die Verkündung im Internet ist auch gleichermaßen geeignet, um sich zuverlässig Kenntnis vom Inhalt der Rechtsnorm zu verschaffen. Angesichts der heutigen Verbreitung der Internetnutzung erleichtert sie sogar für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den gerade in Gefahrenlagen wichtigen schnellen Zugang zur amtlichen Fassung der Rechtsnormen.

Das Verkündungsverfahren für die eiligen Verordnungen in Gefahrenlagen wird somit einfacher, zügiger und besser steuerbar und transparenter für den Bürger, der dann zeitnah nach Erlass der Rechtsverordnung im Internet den Verordnungstext findet. Aber nicht nur für den Bürger wird das Verfahren transparenter. Ich erhielt mehrfach von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes Anrufe. Diese müssen gerade bei den Corona-Verordnungen zeitnah erfahren, wie die Regelungslage ist. Sie brauchen Zeit für die Einlesung und Kenntnisnahme, um die Regelung bei Inkrafttreten umsetzen zu können. Um die notwendige dauerhafte rechtssichere Verfügbarkeit und langfristig redaktionell erschlossene Archivierung der Verordnungen gleichwohl weiterhin zu gewährleisten, erfolgt nach der rechtswirksamen Eilverkündung im Internet unverzüglich eine zusätzliche Verkündung in bewährter Form im Gesetz-und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere neue gesetzliche Vorkehrungen zur Verkündung von Rechtsverordnungen sind im Land nicht notwendig. Insbesondere ist kein allgemeines Verkündungsgesetz für Rechtsverordnungen notwendig, denn es gilt nur, eine als praktisch wichtig erkannte Regelungslücke zu schließen. Die bislang erforderlich gewordenen Regelungen, etwa im Bereich des Polizeirechts oder anderen Fachrechts, wie des Schulrechts, wurden in den jeweiligen Fachgesetzen spezialgesetzlich getroffen und haben sich für dieses Fachrecht bislang bewährt. Kein Regelungsbedürfnis besteht ebenfalls für die Bekanntmachung von kommunalen Rechtsverordnungen im übertragenen Wirkungskreis. Die Kommunalverfassung enthält dafür spezialgesetzliche Regelungen. Diese bestehenden Spezialregelungen für die Verkündung von Rechtsverordnungen bleiben durch den vorliegenden Gesetzentwurf für eine Eilverkündung in Gefahrenlagen unberührt.

Der vorliegende Gesetzentwurf dient also dazu, eine Regelungslücke zu schließen und wie in anderen Bundesländern auch für den Fall von Gefahrenlagen eine Eilverkündung von Rechtsverordnungen zur akuten Gefahrenabwehr im Internet zu ermöglichen. Wir wollen damit auch an dieser Stelle vor allem für künftige Infektionswellen, mit denen leider realistisch gerechnet werden muss, besser vorbereitet sein.

Bei Gelegenheit dieses Gesetzentwurfes soll zusätzlich noch ein weiteres und anderes gelagertes Thema aufgegriffen werden: Einem langjährigen Wunsch der Praxis nachkommend soll sachlich unabhängig in einem weiteren § 3 des Entwurfes eine Auffangregelung geschaffen werden, mittels derer erledigte Rechtsverordnungen auch dann durch einfache Rechtsverordnungen aufgehoben werden können, wenn die ursprüngliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung später weggefallen ist. Bislang kann in diesen Fall die Rechtsbereinigung einer obsoleten Rechtsverordnung nur durch ein formelles Gesetz erfolgen.

Es wird eine Regelungslücke geschlossen, die in der Vergangenheit die notwendige Rechtsbereinigung zum Teil behinderte. Diese Ermächtigung beschränkt sich ausdrücklich nur auf die Aufhebung von Rechtsverordnungen zum Zweck der Rechtsbereinigung. Für eine inhaltliche Änderung von Regelungen kann sie dagegen nicht genutzt werden. Die Landesregierung begrüßt daher den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD und empfiehlt Zustimmung. 

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Landtagsrede zum Entwurf der Änderung des Feiertagsgesetzes

Landtagsrede Feiertagsgesetz Ministerin Jacqueline Bernhardt am 9. März 2022

TOP 4 – Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - LT-Drucksache 8/404 -

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

der internationale Frauentag am 8. März soll auch in Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag werden. Das ist eine gute Nachricht und ein deutliches Signal für mehr Gleichstellung in unserem Bundesland.

Dieser Feiertag soll nicht nur ein weiterer arbeitsfreier Tag sein. Der 8. März ist viel mehr. Er ist ein Kampftag für die Gleichstellung der Geschlechter. Dafür, dass Frauen ebenso wie Männer die gleichen Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verbinden mit diesem Tag den Willen und den Anspruch, Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen durchzusetzen.

An diesem Tag bildet sich zudem die Geschichte der weltweiten Frauenbewegung ab. Bereits 1789, im Zuge der französischen Revolution, verfasste die Frauenrechtlerin Olympe de Gouge eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. Darin heißt es: „Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich“. Damit hat sie die erste universelle Erklärung von Menschenrechten vorgelegt, die gleichermaßen für Männer und Frauen gilt. Dieser egalitäre Ansatz fußte auf der Idee der Aufklärung, wonach alle Menschen, egal welchen Geschlechts, „von Natur aus gleich“ sind.

Die Idee eines besonderen Kampftages für eine der wichtigsten Forderungen der Frauenbewegung, das Frauenwahlrecht, entstammte zunächst den Vereinigten Staaten und gelangte auch nach Europa. Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin griff diese Idee auf und schlug 1910 vor, einen internationalen Frauentag einzuführen. 1919 wurde dieses Frauenwahlrecht endlich erkämpft. Ein Meilenstein für unsere Demokratie.

In den letzten Jahren, Jahrzehnten wurde viel erreicht: Seit 1949 ist die Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz festgehalten. Seit dem Jahr 1977 dürfen Frauen ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen. Seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Das alles sind Errungenschaften, die von mutigen Frauen ausgegangen sind. Die die Gesellschaft gerechter gemacht haben. Die uns Frauen Rechte ermöglicht haben, die für viele von uns selbstverständlich sind.

Auch wenn heute nicht mehr das Frauenwahlrecht oder die verfassungsmäßige Gleichstellung im Vordergrund steht, hat der 8. März seine Bedeutung als Kampftag für Frauenrechte nicht verloren. Denn in vielen Bereichen sind Frauen in Deutschland immer noch nicht gleichgestellt. Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer und sind überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen. Vorgestern war der Equal Pay Day. Es macht sehr nachdenklich, wenn Frauen bis zu diesem Tag statistisch gesehen die ersten 65 Tage im Jahr umsonst gearbeitet haben. Auch wenn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpommern kleiner ist, zeigt es doch, dass hier mehr getan werden muss.

Und wir tun mehr. Das Thema Gleichstellung ist für diese Koalition eine Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Dazu werden wir ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten und auch dafür sorgen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter steigt. Und es ist gut, dass diese rot-rote Landesregierung diesen Anspruch vorlebt. Unter der Führung einer Ministerpräsidentin und einer stellvertretenden Regierungschefin sind wir das erste paritätisch besetzte Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein gutes Zeichen.

Die neue Landesregierung wird sich auch dafür einsetzen, dass die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft gestärkt wird. Unser Ziel ist es auch hier, den Anteil von Frauen zu erhöhen. Dies trifft selbstverständlich auch für die Justiz zu. Lassen Sie uns zusammen als Landesregierung und Landtag dafür sorgen, dass wir hier weiter vorankommen.

Ich habe es gerade erwähnt: Altersarmut ist weiblich. Viele Frauen stehen im Alter finanziell schlechter da als ihre Partner. Und bei Niedriglöhnen, Teilzeit und Gender Pay Gap ist es nicht verwunderlich, dass die Rente von Frauen über 65 Jahren im Durchschnitt 46 Prozent geringer ist als die von Männern. Deswegen ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöht und wir uns in Mecklenburg-Vorpommern für eine stärkere Tarifbindung einsetzen und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen reformieren.

Gute Löhne und gute Arbeit, meine Damen und Herren,

sind der Grundstein für gelungene Gleichstellung. Und bei dieser Gelegenheit möchte ich auch der neuen Vorsitzenden des DGB Nord, Laura Pooth, für ihre Arbeit danken. Diese Landesregierung steht fest an der Seite der Gewerkschaften. Natürlich ist klar, dass kein einzelner Tag und auch kein Feiertag auf einem Schlag die Gleichstellung von Männern und Frauen herstellen kann. Dennoch ist es wichtig, ein deutliches Signal zu setzen.

Berlin hat den Anfang gemacht und 2019 den Internationalen Frauentag zum Feiertag gemacht. Mecklenburg-Vorpommern will ebenfalls diesen Weg gehen. Ich freue mich auch sehr, dass erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte bereits angekündigt haben, diesen Feiertag mit Aktionen begleiten zu wollen. Es ist ja nicht zu bestreiten, dass gerade Frauen in der Gesellschaft für ein solidarisches Miteinander sorgen. Sie tragen häufig die größere Last in den Familien, sei es bei der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen.

In den Lockdowns der letzten Jahre waren es vor allem Frauen, die den Spagat zwischen homeoffice und home-schooling gemeistert haben. Allein diese Leistung verdient mehr Anerkennung als nur einige warme Worte in Sonntagsreden.

Ich weiß, dass einige auch hier im Plenum jetzt meinen, einen weiteren Feiertag könnten wir uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht leisten. Er würde zu viel kosten. Ich finde es geradezu beschämend, dass immer dann, wenn es um Frauen geht, auf einmal angefangen wird, eine Kostenrechnung aufzustellen. All diesen Bedenkenträgern möchte ich folgende Fragen stellen: Wieviel wird durch Frauen in der Gesellschaft unentgeltlich geleistet? Wie viel haben gerade Frauen während der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet? Würden wir hier eine seriöse Rechnung aufstellen, so bin ich überzeugt, würden die Kosten für den Frauentag als Feiertag nicht ins Gewicht fallen.

Ein weiterer wichtiger Grund für diesen neuen Feiertag ist, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft zur selbstverständlichen Normalität wird. Diese Gleichberechtigung gibt es leider auch heute in einigen Bereichen nur auf dem Papier. Und es sind immer noch die Frauen, die bei gleicher Qualifikation bei der Besetzung von Vorgesetztenstellen das Nachsehen haben. Auch dies muss geändert werden und so sollte die Festlegung des 8. März als Feiertag weiter Ansporn sein, diese subtile Diskriminierung zu beseitigen. Ich möchte daher hier um breite Unterstützung für diesen Antrag werben.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Laudatio zur Preisverleihung „Frau des Jahres 2022“ am 7. März 2022

Laudatio der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Preisverleihung „Frau des Jahres 2022“ am 7. März 2022 im Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Insgesamt 51 Frauen wurden für diese Auszeichnung „Frau des Jahres“ vorgeschlagen. Alle haben sich in besondere Weise durch ihr gesellschaftliches Engagement ausgezeichnet. All diesen Frauen möchte ich für ihre Arbeit danken. Ebenso gilt mein Dank der Jury, die lange und intensiv beraten hat.

Mit der Auszeichnung „Frau des Jahres“ möchte sich die Landesregierung bei den Frauen im Land Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement bedanken und ihre Leistungen besonders hervorheben. In den letzten drei Jahren wurden Frauen geehrt, die im beruflichen, gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bereich sehr aktiv sind. Diese Frauen übernehmen das ganze Jahr über Verantwortung und setzen sich im besonderen Maße für ihre Mitmenschen ein.

Die heutige Veranstaltung wollen wir deshalb nutzen, um eine Frau besonders zu ehren – Frau Nadine Förster.

Sie sind die vierte Frau in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Ehre zuteilwird. Mit ihrer Familie auf der Insel Rügen fest verwurzelt. Ihr Vater hat über seine eigens angestellte Ahnenforschung herausgefunden, dass die Familie seit über 700 Jahren auf Rügen beheimatet ist. Das ist sehr beachtlich. Da ist es nicht verwunderlich, dass sie während ihrer Zeit in Zürich, wo sie lange gelebt und gearbeitet hat, den Ostseestrand besonders vermisst hat. Und um diese wunderschöne Natur zu erhalten und zugleich einen Tourismus zu fördern, der nachhaltig ist, hat sie mit einigen Mitstreiterinnen und Mitstreitern 2015 die Bürgerinitiative „Lebenswertes Göhren“ ins Leben gerufen. Bei der Gründung fanden sich zuerst 30 Leute zusammen, jetzt sind es bereits über 500 Frauen und Männer aus Göhren, die für ihren Ort sogar die Kommunalpolitik mitgestalten.

Sie stellen sich mit anderen Mitstreiterinnen und Mitstreitern gemeinsam gegen die Interessen Einzelner, für die Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner. Zusammen haben sie mit einer Wählergruppe beispielweise dafür gesorgt, dass es nun einen Kinder- und Jugendbeirat gibt. Sie haben sich für einen Gemeindeplatz eingesetzt und arbeiten beständig daran, dass Göhren für alle Generationen ein lebens- und liebenswerter Ort bleibt. Dazu gehört auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und der Erhalt von Kleingärten als ein besonderes Kulturgut. Das alles tun Sie mit den Menschen vor Ort. Sei es mit regelmäßigen Begegnungsrunden oder Einwohnerversammlungen.

 

Sehr geehrte Frau Förster,

ich kann Ihnen versichern, dass diese Landesregierung Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie sind ein Vorbild für ein demokratisches Miteinander. Sie bauen Brücken, wo sonst nicht mehr miteinander gesprochen wird. Sie motivieren Menschen, Politik zu gestalten und in die eigenen Hände zu nehmen.

Im Dokumentarfilm mit dem Titel „Wem gehört mein Dorf?“ wird zudem deutlich, warum Sie dies alles tun. Der Film schildert die Zustände in der Kommunalpolitik von Göhren und wie in diesem kleinen Ort an der Ostsee Profit über Naturschutz und Gewinnmaximierung über Gemeinwohl gestellt wurde. Der Grund dafür waren enge Verstrickungen zwischen Wirtschaft und Lokalpolitik.

Mit dem Engagement der Wählergemeinschaft „Bürger für Göhren“ haben sie gezeigt, dass es auch anders gehen kann. Sie haben sich nicht beirren und einschüchtern lassen. Sie und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter setzen sich in eindrucksvoller Weise für ihre Heimat und für die Menschen ein. Ich möchte an dieser Stelle Ihnen und Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern viel Kraft für die kommenden Aufgaben in der Gemeindevertretung wünschen.

Transparenz, Dialog und Beteiligung sind nicht nur ein hohes Gut in der Politik – sie halten unsere Demokratie zusammen. Sie sind das beste Beispiel, dass man mit Mut, Engagement und mit tollen Menschen eben doch viel bewirken kann. Dass Demokratie, Bürgernähe, Transparenz nicht nur Worte sind. Sie sind das beste Beispiel, wie man diese Worte mit Taten füllt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wir brauchen mehr Frauen wie Sie, Frau Förster. Sie bereichern unsere Gesellschaft, unser Zusammenleben und unseren Alltag. Sie verbinden gesellschaftliches Engagement mit Heimatverbundenheit.

Auf der Insel Rügen haben sie als Mitbegründerin der Bürgerinitiative ‚Lebenswertes Göhren‘ dazu beigetragen, dass die Menschen vor Ort gewichtige Stimmen erhalten, um Natur und Landschaft zu bewahren sowie die Entwicklung der Region als Gemeinschaftsprojekt mitzugestalten. Darüber hinaus setzen sie sich für eine lebendige Demokratie ein. Sie initiieren und fördern den Dialog und damit das Verständnis füreinander. Das ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Ihr ehrenamtliches Engagement ist gar nicht hoch genug zu werten.

 

Frau Nadine Förster,

Sie haben viel mehr für ihre Gemeinschaft getan als es diese Auszeichnung würdigen kann. Daher gratuliere ich Ihnen als Gleichstellungsministerin herzlich als Preisträgerin in diesem Jahr.

Sie sind zu Recht Frau des Jahres.

 

Herzlichen Glückwunsch.

 

Rede der zum Equal Pay Day am 7. März 2022

Grußwort der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Equal Pay Day am 7. März 2022

Grußwort der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Equal Pay Day am 7. März 2022

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

danke an den DGB für die heutige gemeinsame Aktion, um am heutigen Tag mit uns als Landesregierung auf den Equal Pay Day aufmerksam zu machen. Leider kann die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam nicht dabei sein.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu welchem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Lohnlücke in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 18 Prozent (2020) beträgt oder um in Tagen zu sprechen: 66 Tage.

Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und werden immer wieder diskutiert. Dabei erscheint allzu oft der mehr oder weniger verdeckte Vorwurf an die Frauen, sie seien selbst schuld, suchen sich die „falschen“ Berufe aus, arbeiten nur in Teilzeit oder können Gehälter einfach nicht gut verhandeln. Die Menschen, die diese Meinung vertreten, machen es sich zu leicht. Sie verschieben die Probleme auf die individuelle Ebene. Dabei ist es hier wie in vielen Bereichen der Frauen- und Gleichstellungspolitik – es sind strukturelle Fragen.

Auch die Frage der Lohngerechtigkeit ist eine strukturelle Frage: alte Berufswahlmuster, die Anerkennung sozialer Berufe (inkl. Bezahlung), ich denke da an den Bereich der Pflege, die Gläserne Decke, die Intransparenz von Lohngefügen, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, wo insbesondere Mütter und Frauen aufgrund alter Denkmuster gefordert sind, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, und so weiter und so fort.

In den letzten Jahren sind einige gesetzliche Vorhaben auf den Weg gebracht worden, die all diesen strukturellen Herausforderungen entgegenwirken wollen, z. B. das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Entgelttransparenzgesetz oder das Führungspositionengesetz.

All diese Regelungen sind sicherlich ausbaufähig, gerade für Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Wirtschaftsstruktur aus vor allem klein- und mittelständischen Unternehmen, aber sie sind ein Anfang. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Ratsschlussfolgerungen „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles“, die unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2020 einstimmig verabschiedet wurden und sich deutlich für die Beseitigung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern aussprechen.

Und die EU ist immer ein guter Motor, um frauen- und gleichstellungspolitische Ziele voranzubringen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist es uns als rot-rote Landesregierung ein großes Bedürfnis, die Gleichstellung voranzubringen, u.a. mit der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung Frau Brüdgam.

Packen wir das Thema und seine unterschiedlichen Ursachen an.

Im rot-roten Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass den Unternehmen geeignete Prüfverfahren und -instrumente zur Ermittlung von Entgeltungleichheit zur Verfügung gestellt werden sollen. Wir werden dabei auf die Erfahrungen der bisherigen Projekte auf diesem Gebiet zurückgreifen.

Auch das Thema klischeefreie Berufswahl werden wir weiter im Blick haben, damit junge Menschen ihre Berufswahl- und Lebensentscheidungen frei treffen können. Eine gute Möglichkeit ist der GirlsDay und der BoysDay am 28. April, zu dem auch der DGB alle aufruft und wir den DGB als starken Partner an unserer Seite wissen.

Herzlichen Dank.  

Wir haben immer noch zu wenige Frauen in Führungspositionen. Durch die Fortführung der Mentoringprogramme und der Netzwerkarbeit in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst wollen wir das ändern. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben spielt für viele Menschen eine große Rolle. Wir wollen hier konsequent weiterarbeiten und auf eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit hinwirken. Diese einzelnen Bausteine stehen im engen Zusammenhang mit einer tarifgerechten Entlohnung. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, die Tarifbindung zu stärken, umso den Grundsatz „Gute Löhne für gute Arbeit“ in unserem Land umzusetzen. Wir werden einerseits die Tarifvertragsparteien auf dem Weg zu mehr Tarifbindung unterstützen, und andererseits das Vergaberecht modernisieren, um eine gute Entlohnung zu sichern.

Sie sehen, wir gehen die ersten Schritte, aber es bleibt dennoch Einiges zu tun. Und nochmals einen großen Dank an den DGB, den wir beim Thema Gleichstellung, Tariflohn, Mentoringprogramme als starken und verlässlichen Partner an unserer Seite wissen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, damit es in naher Zukunft den Equal Pay Day nicht mehr braucht.

 

Zum Abschluss möchte ich noch etwas zum Krieg in der Ukraine sagen. Jeder Tag, an dem dieser grausame Angriff auf die Ukraine weitergeht, ist einer zu viel. Lassen Sie uns von dieser Stelle auch ein Zeichen der Solidarität für die Menschen in Ukraine senden. Auch die DGB-Jugend Bund hat sich hierzu am 25.2. verständigt und gefordert: „Den Krieg in der Ukraine beenden – jetzt!“ Dieser Krieg muss gestoppt werden.

Liebe Frau Jentsch,

danke für das, was Sie und andere Engagierte in diesen Tagen tun. Ihr Engagement ist in diesen Tagen unbezahlbar.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Grußwort zur Grundsteinlegung für den Neubau des Justizzentrums Schwerin am 25. Februar 2022

Grußwort von Justizministerin Jacqueline Bernhardt anlässlich der Grundsteinlegung für den Neubau des Justizzentrums Schwerin am 25. Februar 2022

Meine sehr geehrten Damen und Herren,  

 

auch ich freue mich, Sie hier in Schwerin zur Grundsteinlegung des neuen Justizzentrums, insbesondere zum 1. Bauabschnitt des Amtsgerichts, begrüßen zu dürfen. Mein Kollege Finanzminister Dr. Geue hat den Umfang dieses Bauprojekts bereits eindrucksvoll geschildert.

Das neue Justizzentrum wird in gut vier Jahren eines der größten in Mecklenburg-Vorpommern werden und 5 Gerichte aus 4 Gerichtsbarkeiten beheimaten: das Landgericht, das Amtsgericht, das Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgericht. Das ist wahrlich beachtenswert. Der Abriss der alten Gebäudestruktur eröffnet an diesem Ort die Möglichkeit für ein modernes Ensemble hier am Demmlerplatz, das ein städtebaulicher Gewinn für die Landeshauptstadt und alle Angehörigen der Justiz und alle Bürgerinnen und Bürger ist. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz werden hier moderne und funktionale Arbeitsräume zur Verfügung stehen.

Als Ministerin ist es mir besonders wichtig, dass ein gut ausgestattetes Arbeitsumfeld vorhanden ist. Nur so gelingt es, die hohe Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu stärken. Gleichzeitig müssen allerdings auch geeignete Organisationsformen geschaffen werden, die die Handlungsfähigkeit der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern langfristig sicherstellen. Dieses Justizzentrum bietet hierfür die besten Strukturen.

Die räumliche Zentrierung verschiedener Gerichte ermöglicht einen modernen und zukunftsorientierten Justizbetrieb für unser Land. Rostock, Stralsund und Neubrandenburg bestätigen diese Erfahrungen. Zugegeben: Der für eine solche Organisation erforderliche Konsens ist in den vielen Einzelfragen nicht immer leicht zu erzielen. Aber die Anstrengungen haben sich gelohnt. Und ich kann Ihnen sagen, dass das neue Justizzentrum in Schwerin dafür ein außerordentliches Beispiel sein wird. So werden durch einen gemeinsamen Standort Arbeitswege verkürzt und damit die interne und externe Kommunikation beschleunigt.

Auch wenn uns die Pandemie gezeigt hat, dass wir mit technischen Mitteln weiterhin voll funktionsfähig sind, ist es doch der persönliche Austausch, der uns am ehesten voranbringt. Ich finde: Eine Videokonferenz kann kein persönliches Gespräch ersetzen. Und was ich nicht unerwähnt lassen möchte: Das neue Justizzentrum wird von Synergie-Effekten in Organisation und Verwaltung profitieren. Das vereinfacht und beschleunigt Arbeitsabläufe. Dies gilt ganz besonders im Hinblick auf eine gemeinsame Verwaltung von Ausstattung und Haushalt. Es zeigt sich zum Beispiel daran, dass eine alleinige hausverwaltende Dienststelle für sämtliche Belange als zentraler Ansprechpartner dient. So können verschiedene Einrichtungen und Organisationseinheiten zusammen betrieben und gemeinsam genutzt werden. Das Gleiche gilt bei Sicherheitsaspekten oder auch für die Nutzung der Fahrdienste und das gemeinsame Sitzungssaalmanagement. Die Vorteile eines gemeinsamen Standortes liegen somit auf der Hand.

Ich möchte dennoch auf einen weiteren wichtigen Punkt zu sprechen kommen. Wir werden in den nächsten Jahren eine immer stärkere Digitalisierung der Justiz erleben. Bis 2026 müssen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. Da die bauliche und technische Ausstattung des Justizzentrums den Einsatz modernster Telekommunikations- und IT-Technik ermöglichen wird, schafft dies die besten Voraussetzungen für die Umsetzung der erforderlichen Digitalisierung in der Justiz.

Und ganz besonders möchte ich noch einmal betonen: Dieser gemeinsame Justizstandort ist auch ein wichtiger Beitrag für mehr Bürgernähe, ein Zeichen für eine bürgernahe Justiz mitten im Herzen von Schwerin. Die Bürgerinnen und Bürgern bekommen hier einen zentralen Anlaufpunkt. So werden sie in Zukunft zeitsparend und auf kurzen Wegen Auskunft, Information und Rat in allen gerichtlichen Belangen erhalten können. Ich bin davon überzeugt, dass damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Rechtssystem grundlegend gestärkt wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

damit wird eines ganz deutlich: Justizzentren sind ein richtiger Schritt für die Zukunft der Rechtspflege. Mit ihnen werden wir die Herausforderungen der kommenden Jahre angehen und gut bewältigen. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Verantwortlichen, den beteiligten Baufirmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SBL, für ihren außerordentlichen Einsatz bedanken. Und auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Amts- und Landgerichtes möchte ich danken, die durch die Bauarbeiten einige Einschränkung in gewisser Weise „aushalten“ müssen. Sie sehen tagtäglich den Baufortschritt. Es wird immer deutlicher, dass die Zeit der Unterbringung in Bürocontainern bald vorüber ist. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die weiteren Bauarbeiten gutes Gelingen.

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Rede im Landtag zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes

43. Sitzung des Landtages am 12. September 2018

TOP 6 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2552 -

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz wurde für die kommunalen Körperschaften ein rechtlicher Rahmen geschaffen, von Vorgaben in Landesgesetzen,

Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für eine begrenzte Zeit abzuweichen, um neue Lösungen für die Aufgabenerledigung zu erproben und gegebenenfalls landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Das Gesetz trat Ende 2010 in Kraft. Es wurde bereits einmal verlängert und würde als befristetes Experimentiergesetz nach derzeitiger Gesetzeslage am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Vor dem Außerkrafttreten ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag über den Stand und die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten und das Gesetz unter Berücksichtigung seiner Zielstellungen noch einmal zu bewerten. Dieser gesetzlichen Berichtspflicht ist die Landesregierung mit dem zweiten Abschlussbericht nachgekommen, der dem Landtag auf Drucksache 7-2551 vorliegt.

Im Ergebnis empfiehlt der Bericht, das Kommunale Standarderprobungsgesetz befristet beizubehalten. Auch wenn Sie dem Bericht entnehmen werden, dass die Möglichkeiten des Gesetzes vielleicht nicht ganz so intensiv genutzt worden sind, wie man sich zunächst gedacht hatte. Wir sind dennoch der Meinung, dass den Kommunen die Möglichkeit der Abweichung von landesrechtlichen Standards als Option weiterhin zur Verfügung stehen soll.

Dieses auch im Hinblick auf nicht immer vorhersehbare Anpassungsbedarfe infolge des demografischen Wandels. Unser Gesetzentwurf sieht daher eine weitere Verlängerung des Erprobungsgesetzes um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2023 vor. Außerdem wird das im Gesetz festgelegte Intervall der Berichte der Landesregierung an den Landtag von zwei auf drei Jahre geändert, um jährlich aufeinanderfolgende Berichte zu vermeiden, wenn einem turnusmäßigen Berichtsjahr direkt das Jahr des Außerkrafttretens folgt, in dem ebenfalls zu berichten wäre. Die nächsten Berichte werden danach in den Jahren 2021 und 2023 fällig. Ansonsten bleibt das Standarderprobungsgesetz unverändert.

 

Meine Damen und Herren,

sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag befürworten die Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes, und ich bitte auch Sie um Ihre Unterstützung für dieses Vorhabens.

Vielen Dank!

Rede im Landtag zur Schließung der JVA Neubrandenburg

42. Sitzung des Landtages am 29. Juni 2018

TOP 44    Antrag der Fraktion DIE LINKE „Fairer Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg“ - Drucksache 7/2254 -

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

man kann ja in Sachfragen unterschiedliche Auffassungen haben, natürlich. Aber was Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, im Ernst mit diesem Antrag wollen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wollen Sie ernsthaft behaupten, wir würden eine so wichtige, sicherheitsrelevante Entscheidung, wie die Schließung einer JVA, über’s Knie brechen und die Belange unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollkommen ignorieren? Sie wissen doch ganz genau, dass die Frage, ob die JVA Neubrandenburg geschlossen werden muss, lange und intensiv geprüft wurde.

Wir haben gewissenhaft ermittelt, wie viele Haftplätze in den nächsten Jahren benötigt werden und welche Faktoren für oder gegen den Erhalt des Standortes Neubrandenburg sprechen. Auf dieser Basis wurde ein ausgewogenes und zukunftsorientiertes Konzept für unseren Strafvollzug entwickelt, mit dem Ergebnis, dass die JVA Neubrandenburg zum Ende dieses Jahres geschlossen wird – auf die Daten im Einzelnen komme ich gleich zurück. Niemand, der sich seriös mit der Materie beschäftigt hat, wird ernsthaft behaupten können, überrascht worden zu sein. Das alles wurde hier und in den zuständigen Ausschüssen umfassend und wiederholt erörtert.

Dass die JVA Neubrandenburg zum Ende des Jahres 2018 geschlossen werden muss, habe ich dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 14. November 2017 vor Ort persönlich mitgeteilt und mich ihren Fragen gern gestellt. Das zuständige Personalreferat meines Hauses hat anschließend die JVA aufgesucht und sich in der Zeit vom 27. bis 29. November 2017 für die Erläuterung der weiteren anstehenden Schritte, insbesondere der notwendigen Versetzungen in andere Anstalten, zur Verfügung gestellt. Es wurden Personalgespräche geführt und erste Versetzungswünsche aufgenommen. Zusätzlich erfolgte eine ausführliche Information der Mitarbeiter durch ein Informationsschreiben vom 4. Dezember 2017. Natürlich wurden zeitgleich auch die Personalvertretungen beteiligt.

In diesem Zusammenhang wurde in enger und vertrauensvoller Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und den Schwerbehindertenvertretungen am 24. Januar 2018 eine neue Dienstvereinbarung über Versetzungen und Abordnungen der Beschäftigten im Justizvollzug abgeschlossen. Hierzu wurden umfassend die sozialen, dienstlichen und persönlichen Kriterien für die anstehenden Versetzungen in einer Punkteliste erfasst.

Kriterien hiernach sind insbesondere das Lebensalter, das Dienstalter, bisherige Versetzungen aus dienstlichen Gründen, Kinder, Berufstätigkeit des Lebenspartners, Behinderungen, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen und Wohnungseigentum. Anschließend erfolgte unter Berücksichtigung dieser Fürsorgekriterien die Festlegung einer Reihenfolge zur Vorbereitung der Entscheidung, wer – unter Berücksichtigung des Stellenplans – in Zukunft in welcher Anstalt eingesetzt werden soll. Die Eintragungen in dieser Tabelle wurden dem Bediensteten bekannt gemacht und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Änderungswünsche und Korrekturanregungen wurden erneut tabellarisch erfasst und den Bediensteten am 2. März 2018 übersandt. Die Bewertung der einzelnen Punkte und ihre jeweilige Gewichtung wurden mit allen Personalvertretungen erörtert und abgestimmt. Diese Beteiligungen erfolgten zwischen dem 1. März und den 27. April 2018. Nach einer ausführlichen Erörterung am 28. März 2018 und einer weiteren – auf Antrag des örtlichen Personalrats in Neubrandenburg erfolgten – Überarbeitung der Liste hat der Hauptpersonalrat dieser Liste sodann am 25. April 2018 zugestimmt. Bis zum 27. April 2018 wurde dann dem Bediensteten von der Anstaltsleiterin persönlich ein Schreiben ausgehändigt, aus dem sich die Punkteberechnung und der jeweils ermittelte Punktwert sowie die voraussichtliche Versetzungsdienstelle ergaben. Im Ergebnis der Koordination und der wiederholt vor Ort geführten Personalgespräche können von den 91 Mitarbeitern der JVA Neubrandenburg voraussichtlich 8 Bedienstete wunschgemäß ortsnah in Behörden anderer Ressorts und 1 Bediensteter ressortintern versetzt werden, 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in Brandenburg beworben, erste Gespräche mit den zuständigen Referatsleitern des dortigen Justizministeriums wurden bereits geführt.

Ortsfremde Versetzungen älterer Bediensteter, insbesondere solcher mit planmäßigen Ruhestand bis 2020, konnten ausgeschlossen werden. 3 Betroffene können bis zum Eintritt in den Ruhestand ihren Dienst in der Jugendanstalt Neustrelitz versehen. Es liegt auf der Hand, dass nicht alle Versetzungswünsche nach Neustrelitz erfüllt werden können. Und das wissen Sie auch. Aber wir haben erreicht, möglichst vielen der Wünsche gerecht zu werden. Nach Abzug der – noch nicht abschließend entschiedenen – Versetzungen in andere Ressorts und Bundesländer sind noch 78 Bedienstete in die vier anderen Anstalten des Landes zu versetzen.

 

Meine Damen und Herren,

es ist klar, dass sich in einzelnen Personalangelegenheiten Veränderungen ergeben können. Das war auch in den vergangenen Wochen der Fall, beispielsweise hinsichtlich der eben erwähnten möglichen Versetzungen in andere Bereiche außerhalb des hiesigen Justizressorts. Weil sich die Dinge weiterentwickelt haben, weichen die aktuellen Zahlen, die ich Ihnen heute nennen kann, etwas ab von denen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/2167. Nach gegenwärtigem Stand werden nach Neustrelitz 30, nach Bützow 28 und nach Stralsund und Waldeck jeweils 10 Mitarbeiter versetzt werden. Das bedeutet, dass letztlich mehr als die Hälfte der Versetzungswünsche erfüllt werden können. Aber natürlich ist mir sehr bewusst, dass die Entscheidung für die Schließung der JVA Neubrandenburg für die Kolleginnen und Kollegen weitreichende und spürbare Veränderungen mit sich bringt. Deswegen ist doch völlig klar, dass wir mit diesem Thema nicht leichtfertig, sondern äußerst sensibel umgehen. Ich wertschätze unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiß, was sie jeden Tag für die Sicherheit in unserem Land und für die Resozialisierung der Gefangenen leisten. Die Annahme, wir würden sie nun mit Versetzungen überrumpeln, ist abwegig, ich weise das ganz entschieden zurück.

 

Und nun zum zeitlichen Ablauf der Schließung:

Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, da machen Sie sich offenbar vollkommen falsche Vorstellungen. Eine Justizvollzugsanstalt können Sie nicht wie einen Zeitungskiosk von einem auf den anderen Tag schließen. Das erfolgt schrittweise, und entsprechend dieser Schritte muss auch das Personal sukzessive versetzt werden. So sind die Aufgaben des Gefangenensammeltransportes im Land bereits am 1. Juni 2018 von der JVA Neubrandenburg auf die JVA Bützow übergegangen. Im Zuge dessen wurde ein Bediensteter einvernehmlich an die JVA Bützow abgeordnet. Der Abbau von Vakanzen im Allgemeinen Vollzugsdienst der JVA Bützow – bedingt durch die Verstärkung des Personals in der Transportabteilung – erfolgt durch einvernehmliche Versetzungen von drei Bediensteten zum 1. August beziehungsweise zum 1. September 2018.

Mit der Änderung des Vollstreckungsplans für das Land zum 1. Juli 2018 wird die JVA Neubrandenburg nicht mehr für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Verurteilten im geschlossenen Vollzug zuständig sein. Zeitgleich erfolgt ein Aufnahmestopp für die JVA Neubrandenburg. In der Folge werden Gefangene der JVA Neubrandenburg schrittweise in die zuständigen Justizvollzugsanstalten verlegt. Voraussichtlich ab Oktober 2018 wird sich kein Gefangener mehr in der JVA Neubrandenburg befinden. Darin liegt nun aber wahrlich keine Abweichung von der ursprünglichen Planung.

In der verbleibenden Zeit bis zum Jahresende werden auch noch Bedienstete benötigt, um die weitere Abwicklung der Schließung abzusichern: Dazu müssen Sie sich klarmachen, dass eine JVA eine Behörde besonderer Art ist. Da sind nicht nur Akten abzutransportieren, da gibt es eine große Küche, Werkstätten, einen medizinischen Bereich, einen Kirchenraum und Vieles mehr, und natürlich die gesamte Sicherheitstechnik. Das ist wie ein kleines Dorf auf engem Raum, und das alles muss aus- und abgebaut werden.

Um die geräumte Liegenschaft – wie geplant – in der ersten Januarwoche 2019 an den Betrieb für Bau und Liegenschaften übergeben zu können, ist der genannte Zeitplan unabdingbar. Im Übrigen, meine Damen und Herren, auch darauf will ich ausdrücklich hinweisen: Es ist beabsichtigt, – soweit es geht –  den jetzt zunächst ortsfern versetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei sich bietender Gelegenheit eine „Rückkehr“ nach Neustrelitz auf Grundlage der fortgeltenden  Punktetabelle zu ermöglichen. Meinen Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE – beim besten Willen kann ich nicht erkennen, was an diesem ganzen Verfahren „unfair“ sein soll.

Dass bei einem so weitreichenden Prozess nicht alle Wünsche erfüllt werden können, ist jedem klar. Alles haben wir verantwortungsvoll und transparent getan, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit den Personalvertretungen. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, werden Sie Verständnis dafür haben, dass ich für diesen Antrag kein Verständnis habe.

 

Er ist aus meiner Sicht abzulehnen.      

Vielen Dank.

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