Fachtagung: Psychosoziale Prozessbegleitung "Zeugen-Mut statt Opfer-Angst"
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Projekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ aus dem Jahr 2010 im Jahr 2014 zu einem landesweit ausgebauten Angebot geworden. Das Engagement aus Mecklenburg-Vorpommern war maßgeblich an der bundesweiten Gesetzgebung beteiligt. Seit Januar 2017 ist die psychosoziale Prozessbegleitung bundesweit gesetzlicher Anspruch für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die durch sexuelle oder körperliche Gewalt verletzt wurden. Auf einer Fachtagung im April 2014, dem Jahr des Vorsitzes Mecklenburg-Vorpommerns der Justizministerkonferenz, wurden Erfahrungen der psychosozialen Prozessbegleitung ausgetauscht. Hier finden Sie den Tagungsband als pdf.