Untersuchungshaftvollzug

Mit der Förderalismusreform 2006 ist in die Gesetzgebung zum Straf- und Untersuchungshaftvollzug Bewegung gekommen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern, der im September in den Landtag eingeführt wurde, wird nach dem Jugendstrafvollzugsgesetz der zweite wichtige Schritt zur umfassenden gesetzlichen Regelung des Strafvollzugs gemacht. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Kernpunkte des neuen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes:

  • Die Untersuchungsgefangenen werden künftig grundsätzlich von Gefangenen anderer Haftarten getrennt untergebracht.
  • Untersuchungsgefangene werden während der Ruhezeit grundsätzlich allein untergebracht.
  • Zur Arbeit eingesetzte Untersuchungsgefangene erhalten den gleichen Lohn wie Strafgefangene.
  • Bedürftigen Untersuchungsgefangenen kann ein Taschengeld gewährt werden.
  • Die Mindestbesuchszeit wird auf zwei Stunden pro Monat verdoppelt.
  • Für Kinder unter 14 Jahren besteht ein weitergehendes Besuchsrecht von bis zu zwei Stunden monatlich.
  • Die Angebote an Bildung, Sport und Freizeitgestaltung werden verbessert.

In einem eigenen Abschnitt des Entwurfs wird den besonderen Belangen des Vollzuges der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen (14- bis 23-Jährige) Rechnung getragen, um insbesondere schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges effektiv entgegenzutreten:

  • Jugendlichen Untersuchungsgefangenen sollen künftig verstärkt Bildungs-, Sport- und Freizeitmaßnahmen angeboten werden.
  • Die Zusammenarbeit der Jugendanstalt mit externen staatlichen und privaten Institutionen soll intensiviert werden.
  • Bei minderjährigen Untersuchungsgefangenen sollen möglichst auch die Eltern und andere Personenberechtigte in die Vollzugsgestaltung einbezogen werden.

 

Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern

Publikationen und Dokumente

Gesetze

Entwurf Untersuchungshaftvollzugsgesetz Mecklenburg- Vorpommern - UVollzG M-V
 

Betreuungsrecht

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Justizvollzug

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