Sachgebiet Landwirtschaft, ländliche Räume

Landwirtschaft

Bei der Urproduktion (Pflanzenbau und Tierhaltung) bis hin zur Fertigung und Vermarktung von Nahrungs- und Genussmitteln sind von der Land- und Ernährungswirtschaft eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.

Die landwirtschaftliche Bodennutzung wird hierbei maßgeblich durch das Fachrecht, auch als "gute fachliche Praxis der Landwirtschaft" bezeichnet, bestimmt. In Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben sind hier auf Bundesebene besonders das Düngemittelrecht und das Pflanzenschutzrecht zu nennen. Weitere Bestimmungen ergeben sich u. a. aus dem Bodenschutzrecht sowie dem Wasser- und dem Naturschutzrecht. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften durch landwirtschaftliche Unternehmen erfolgt insbesondere im Rahmen der Cross Compliance-Regelungen (CC-Regelungen).

Der Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Produkten wird durch Marktordnungs- und -organisationsregelungen der EU, z. B. für Milch, Fleisch, Eier, Geflügel, Kartoffeln, Obst und Gemüse und auch Blumen bestimmt. Zu berücksichtigen sind gleichermaßen Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen pflanzlicher und tierischer Produkte sowie für die Einhaltung von Vermarktungsnormen.

Die Ausbildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen in den "grünen Berufen" werden durch landesrechtliche Regelungen umgesetzt.

Ländliche Räume

Die zentrale Aufgabe ist es, die Entwicklung der ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern durch Ausgleichs- und Direktzahlungen an Landwirte, durch die Förderung von Investitionen und durch Landentwicklungsmaßnahmen zu begleiten. Sie findet ihre rechtlichen Grundlagen auf europäischer Ebene, auf bundesdeutscher Ebene und auf Landesebene.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist auf die Förderung der Landwirtschaft - der sog. ersten Säule mit dem Kern der Direktzahlungen - wie auch der Förderung der ländlichen Räume - der sog. zweiten Säule - ausgerichtet. Im europäischen Gemeinschaftsrecht sind insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Rates betreffend die Direktzahlungen und die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu nennen.

Auf Bundesebene sind hervorzuheben die auf Artikel 91a des Grundgesetzes beruhende Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz) mit ihren jährlichen Rahmenplänen, das Grundstücksverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz sowie für die Durchführung von Landentwicklungsmaßnahmen das Flurbereinigungsgesetz und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seinen Landesgesetzen und Verordnungen die zur Ausführung der Gesetze erforderlichen Regelungen, Gestaltungen und Zuständigkeitszuweisungen getroffen sowie mit seinen im Dienstleistungsportal eingestellten Förderrichtlinien die in dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern (EPLR M-V) und in den Rahmenplänen zugrunde gelegten Förderprogramme näher ausgestaltet.