Abfrage zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht

Die nachfolgende Abfrage gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 10.05.2017 (AmtsBl. M-V Nr. 21, S. 386ff) ermöglicht die elektronische Prüfung, ob für ein gesuchtes Grundstück im Land Mecklenburg-Vorpommern das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht besteht oder bestehen kann. Dies betrifft alle Flurstücke, die ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder in einem festgesetzten oder einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet liegen.

Dem Recherchetool liegt eine Datenbank-Abfrage zum Vorkaufsrecht gemäß §66 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. §34 Naturschutzausführungsgesetz M-V zugrunde. Diese berücksichtigt die Abgrenzungen der Nationalparke und Naturschutzgebiete und dabei zusätzlich einen Pufferbereich von 100 Metern. Die Datenbank wird regelmäßig (z.B. nach Veröffentlichung neuer Schutzgebietsverordnungen), mindestens jedoch einmal jährlich aktualisiert.

Liegt das zu beurkundende Flurstück nach korrekter Eingabe/Suche in der Datenbank nicht ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder in einem festgesetzten oder einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet, besteht kein Vorkaufsrecht oder es wird nicht ausgeübt.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zum elektronischen Verfahren zur Prüfung der Betroffenheit von Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern durch das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht findet entsprechend Anwendung. Eine Anfrage an die oberste Naturschutzbehörde ist in diesem Fall verzichtbar.

Ihnen wird das Negativattest mit der entsprechenden Nr. des Urkundenverzeichnisses angezeigt.

Drucken Sie sich dieses Schreiben bitte für Ihre Unterlagen zum Kaufvertrag aus.

Wenn ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht für das (die) angegebene(n) Flurstück(e) bestehen könnte, wird Ihnen ein Antragsschreiben zur Vorlage bei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt.

Sie können sich dieses Schreiben ausdrucken und mit dem Kaufvertrag an die angegebene Adresse

Postanschrift:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

19048 Schwerin

oder per E-Mail an:

poststelle@lm.mv-regierung.de

schicken.