Meeresüberwachung

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hat auch die Meeresüberwachung stark verändert. Es sind natürliche (historische) Hintergrundwerte für die verschiedenen Parameter sowie naturnahe Referenzgebiete in den Küstengewässern definiert. Daraus ist das Leitbild eines sogenannten "guten chemischen und ökologischen Zustands" mit bestimmten Qualitätszielen abzuleiten. Die aktuellen Messergebnisse sind in einem vierstufigen Bewertungsmaßstab zu relativieren und der EU zu melden.

Gemäß § 110 LWaG ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) als Fachbehörde für die Ermittlung der naturwissenschaftlichen und gewässerkundlichen Grundlagen zur Ordnung des Wasserhaushaltes verantwortlich und nimmt die ihm durch Rechtsverordnungen übertragenden Vollzugsaufgaben wahr. Der gewässerkundliche Mess- und Beobachtungsdienst ist gemäß § 108 LWaG bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt angesiedelt. Bestimmte Überwachungsaufgaben können gemäß § 112 LWaG durch Rechtsverordnung der obersten Wasserbehörde an sachverständige Stellen übertragen werden.

Die Küstengewässer des Landes werden auf der Grundlage der jährlichen Fortschreibungen des Gewässerüberwachungserlasses überwacht. In diesem sind die hydrographischen, chemischen und biologischen Überwachungsaufgaben, die sich aus nationalen und internationalen Verpflichtungen ergeben, enthalten. Durch die Ausweitung des Helsinki-Konventionsgebietes (1992) auf die inneren und äußeren Küstengewässer der Ostsee-anrainer wurde ein erheblicher Teil der Verantwortung und Pflichten in der internationalen Meeresüberwachung vom Bund auf die Küstenländer übertragen.

Das LUNG ist zuständige wissenschaftliche Fachbehörde für die Probennahme und -analyse (Labor) sowie Qualitätskontrolle, Koordinierung, Datenverwaltung und -auswertung sowie die Melde- und Berichtspflichten. Am 16. Juni 1997 wurde die Arbeitsgemeinschaft Bund-Länder-Messprogramm (ARGE BLMP) zur Koordination der verschiedenen Überwachungsaktivitäten von Bund und Ländern in den deutschen Meeresgewässern gegründet. Sitz des Sekretariats ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Gemäß Gewässerüberwachungserlass wird die Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer an jährlich ca. 60 Messstellen überwacht. Damit ist nahezu eine flächendeckende großräumige Überwachung der Wasserbeschaffenheit der Küstengewässer des Landes gegeben. Die zu untersuchenden Kenngrößen der Wasser- und Gewässerbeschaffenheit in den Küstengewässern sind ebenfalls dem Gewässerüberwachungserlass zu entnehmen. Während die Messungen im Wasser vom Labor i.d.R. monatlich durchgeführt werden, werden die Sonderuntersuchungen zur Sedimentbeschaffenheit, zur Untersuchung von Schadstoffen in Biota und in Schwebstoffen sowie das biologische Küstenmonitoring (Zoo- und Phytobenthos, Fische) während zeitlich definierter Messkampagnen durch anerkannte sachverständige Stellen bzw. wissenschaftliche Institute im Auftrage des LUNG durchgeführt.