Lebensmittelsicherheit

Ausstrichplatte mit BakterienkolonienDetails anzeigen
Ausstrichplatte mit Bakterienkolonien

Nahrungsmittel werden u. a. auf Darmbakterien untersucht. Hier: Nachweis einer E.  coli-Kolonie.

Nahrungsmittel werden u. a. auf Darmbakterien untersucht. Hier: Nachweis einer E.  coli-Kolonie.

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt oberste Behörde für die Lebensmittelüberwachung.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V ist als obere Behörde u.a. zuständig für Laboruntersuchungen und Begutachtungen von Proben, die im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen entnommen wurden.

Die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind zuständige Behörden für die Überwachung der Beachtung der Vorschriften. Durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) erfolgen die Kontrolle der Eigenkontrolle, die Betriebskontrolle, die Entnahme von Proben und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Rechtliche Basis für den ernährungsbezogenen gesundheitlichen Verbraucherschutz sind zahlreiche Rechtsakte der EU und nationale Rechtsbestimmungen, insbesondere

im EU-Recht

  1. die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (sog. EU-Basisverordnung)
  2. das sog. Hygienepaket, bestehend aus den Verordnungen (EG)
    Nr. 852/2004, Nr. 853/2004, Nr. 854/2004
  3. die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (sog. EU-Überwachungsverordnung)

im nationalen Recht

  1. das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
  2. Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

und die auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsvorschriften (meistens Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Richtlinien)

So gibt es im Lebensmittelrecht der EU und national spezielle Rechtsbestimmungen, die für alle Lebensmittel von Bedeutung sind, so genannte horizontale Bestimmungen, z. B. für

  • Lebensmittelkennzeichnung,
  • Zusatzstoffe in Lebensmitteln,
  • Rückstände in Lebensmitteln (z.B. von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln) und

spezielle Rechtsbestimmungen für die meisten Lebensmittelgruppen so genannte vertikale Bestimmungen, z.B. für

  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Milch,
  • Eier,
  • Fisch,
  • Fruchtsäfte,
  • diätetische Lebensmittel,
  • Mineralwasser,
  • gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

Für welche Erzeugnisgruppen gilt das Lebensmittelrecht außerdem?

  • kosmetische Mittel, z.B. Zahncreme, Shampoo, Nagellack,
  • Bedarfsgegenstände, z.B. Spielzeug, Geschirr, Schuhe, Textilien, Modeschmuck.

Was wird im Lebensmittelrecht der EU und national geregelt?

  • Verbote zum Schutz der Gesundheit,
  • Ermächtigung zum Schutz der Gesundheit,
  • Ermächtigung für Hygienevorschriften,
  • Zusatzstoffverbote,
  • Verbote zum Schutz vor Täuschung,
  • Vorschriften zur Durchführung der Überwachung sowie Straf- und Bußgeldvorschriften,
  • Information der Öffentlichkeit.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen erfolgt durch amtliche Lebensmittelüberwachung unter Berücksichtigung von Bundes- und gemeinschaftlichen Vorgaben in Form der Lebensmitteluntersuchung und der Betriebskontrollen.

Publikationen und Dokumente