Rindfleischetikettierung

Angaben zum Rindfleisch

Mit der Einführung der freiwilligen Etikettierungssysteme für Rindfleisch in der Europäischen Union im Jahr 1997 wurden die seit Jahren erhobenen Forderungen aus den Mitgliedsstaaten nach mehr Transparenz und Verbrauchersicherheit bei Rindfleisch ansatzweise erfüllt. Erst mit dem Inkrafttreten der 2. Stufe der europaweiten Etikettierungspflicht zum 01.01.2002 wurde eine umfassende und durchgängige Verbraucherinformation erreicht. Eine uneingeschränkte Umsetzung dieser neuen Pflichten durch die Fleischwirtschaft und eine konsequente Überwachung durch die zuständigen Behörden sind unabdingbare Voraussetzungen für die Gewährleistung von Produkt- und Prozesssicherheit sowie für die Sicherstellung des Verbrauchervertrauens in das Produkt Rindfleisch.

Pflichtangaben zum Rindfleisch

  • Referenznummer/Referenzcode: z.B. Identifikationsnummer/Chargennummer
  • Zulassungsnummer der Schlachtstätte: z.B. ES 773
  • Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes: z.B. EZ 773
  • EU-Mitgliedsland oder Drittland der Geburt: z.B. Geboren in Deutschland
  • EU-Mitgliedsland oder Drittland der Mast: z.B. Gemästet in Deutschland
  • EU-Mitgliedsland oder Drittland der Schlachtung: z.B. Geschlachtet in Deutschland
  • Erfolgen Geburt, Mast und Schlachtung in einem Land, kann vereinfacht der Begriff "Herkunft" angegeben werden: z.B. Herkunft Deutschland
  • EU-Mitgliedsland oder Drittland der Zerlegung: z.B. Zerlegt in Frankreich
  • Referenznummer

Durch die Angabe einer Referenznummer auf dem Etikett wird sichergestellt, dass eine Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Rind oder einer Gruppe von Rindern nachvollzogen werden kann. Diese Nummer kann die Kennnummer des Tieres, von dem das Fleisch stammt oder die Kennnummer einer Gruppe von Tieren sein.

Das Etikett (MUSTER)

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Muster-Etikett für Rindfleisch

Muster-Etikett für Rindfleisch

Muster-Etikett für Rindfleisch

Zulassungsnummern

Die Zulassung der an der Vermarktung von Rindfleisch beteiligten Betriebe erfolgt durch die Veterinärbehörden. Die Zulassungsnummer wird für den gemeinschaftlichen oder den innerstaatlichen Handel vergeben. Die Zulassungsnummer setzt sich aus der Abkürzung für den Betriebszweig und der Registriernummer zusammen.

  • ES = EU-Schlachtbetrieb
  • EZ = EU-Zerlegebetrieb
  • EV = EU-Verarbeitungsbetrieb
  • EHK = EU-Hackfleischbetrieb
  • Sonstige = nationale Zulassung

Pflichtangaben zum Rinderhackfleisch nach EU-Recht

Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 ist Hackfleisch jede Art von Fleisch, das fein zerkleinert oder durch einen Fleischwolf gedreht wurde, unter einen der KN-Codes gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 fällt und weniger als 1 % Salz enthält.

Pflichtangaben:

  • Referenz-/Identifikationsnummer
  • Geschlachtet in: (der ausgeschriebene Name des Mitgliedstaats/Drittlandes)
  • Hergestellt in: (der ausgeschriebene Name des Mitgliedstaats/Drittlandes) sowie
  • Herkunft (der ausgeschriebene Name des Mitgliedstaats/Drittlandes), falls der betreffende Staat oder die betreffenden Staaten nicht Staaten der Herstellung sind

Folgende Angaben sind zulässig:

  • Geboren in: (der ausgeschriebene Name des Mitgliedstaats/Drittlandes)
  • Gemästet in: (der ausgeschriebene Name des Mitgliedstaats/Drittlandes)
  • ES-Nummer
  • EZ-Nummer
  • Zerlegt in: (der ausgeschriebene Name des Mitgliedstaats/Drittlandes)
  • Herstellungsdatum

Rindfleisch aus Drittländern

Rindfleisch aus Drittländern, für das nicht sämtliche Angaben gemäß Artikel 13 der VO (EG) Nr. 1760/2000 vorliegen muss gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 mit den Angaben "Herkunft Nicht-EU" und "Geschlachtet in: (Name des Drittlandes)" gekennzeichnet werden.

Freiwillige Angaben

Jeder Marktbeteiligte kann zu den Pflichtangaben (obligatorisch) weitere Angaben (fakultativ), z.B. zur regionalen Herkunft (z.B. Mecklenburger Rind), oder zu den Eigenschaften der Erzeugung des Fleisches, z.B. Fütterung von selbstproduzierten Futtermitteln, machen. Diese Angaben müssen den horizontalen Rechtsvorschriften zur Etikettierung und insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen. Sie müssen objektiv, durch die einschlägigen Behörden überprüfbar und für den Verbraucher verständlich sein.

Kontrollen zur Überwachung der Rindfleischetikettierung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert die Pflichtangaben zum Rindfleisch deutschlandweit auf allen Stufen der Vermarktung von Rindfleisch durch Vor-Ort-Kontrollen. Die Landkreise und kreisfreien Städte (in der Regel die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) sind die zuständigen Behörden für die Überwachung der freiwilligen, auf dem Etikett zum Rindfleisch hinzu gefügten Lebensmittelinformationen.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Referat 520
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referatsleiterin
Christiane Schmidt-Thiel
Telefon: 0385-588 16540
Telefax: 0385-588 16052