Landkreis Rostock erhält rund 580.000 Euro für Kindertagesbetreuung

Nr.073  | 23.06.2016  | SM  | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Der Landkreis Rostock erhält zusätzliches Geld für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. 579.665,48 Euro werden aus den ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und der Landkreis unterzeichnet. Mehr fast 330.000 Euro davon kommen den Gemeinden zu Gute, um die Kosten für zusätzliche Kitaplätze abzufedern.

„Die Qualität in der Kindertagesbetreuung kann mit den zusätzlichen Mitteln gesteigert werden.“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Donnerstag in Schwerin. „Die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, das Geld gezielt für die Kinder auszugeben. Das kommt Kindern und Eltern zu Gute.“

Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr mehr als 4,5 Mio. Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld. Im Jahr 2017 stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten 10,356 Mio. Euro und 2018 dann 11,64 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Bereits in den vergangenen Wochen hat das Sozialministerium entsprechende Verträge mit den Städten Schwerin und Rostock sowie dem Landkreis Vorpommern-Greifswald unterzeichnet. Weitere Landkreise werden folgen.

Die Mittel werden in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt:

 

Landkreis/kreisfreie Stadt

Zusätzliche Mittel für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Zusätzliche Mittel an die Landkreise für die Wohnsitzgemeinde

Insgesamte Zuweisung an den Landkreis bzw. kreisfreie Stadt

Schwerin

138.546,22 €

258.481,10 €

397.027,32 €

Hansestadt Rostock

309.561,08 €

695.304,90 €

1.004.865,98 €

Ludwigslust-Parchim

282.878,58 €

209.378,96 €

492.257,54 €

Nordwestmecklenburg

221.569,57 €

128.777,32 €

350.346,90 €

Vorpommern-Rügen

303.529,04 €

204.283,45 €

507.812,49 €

Vorpommern-Greifswald

318.860,05 €

395.596,53 €

714.456,58 €

Meckl. Seenplatte

362.569,76 €

125.997,96 €

488.567,72 €

LK Rostock

329.985,70 €

249.679,78 €

579.665,48 €

MV insgesamt

2.267.500,00 €

2.267.500,00 €

4.535.000,00 €