Schwangerschafts-­ und Schwangerschaftskonfliktberatung

Foto von einer Frau, die beunruhigt aussieht. Ihr gegenüber sitzt ein Mann, der nur von hinten zu sehen ist.Details anzeigen
Foto von einer Frau, die beunruhigt aussieht. Ihr gegenüber sitzt ein Mann, der nur von hinten zu sehen ist.

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hat jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar und mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym beraten zu lassen. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen, insbesondere Informationen und Hilfsangebote umfassenden Schwangerschaftsberatung und der im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen stehenden Schwangerschaftskonfliktberatung.

Der Anspruch auf Beratung umfasst auch Informationen über die Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen.

Ebenso können Informationen über die Vorsorgeuntersuchungen bei einer Schwangerschaft und damit im Zusammenhang stehende Fragen bezüglich der Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchung) eingeholt werden. Weiterhin können Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder aber auch bei ungewollter Kinderlosigkeit durch Beratungen aufgezeigt bzw. gemeinsam erarbeitet werden.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient der Bewältigung eines eingetretenen Schwangerschaftskonflikts. Durch die Beratung soll die Frau in der Lage sein, in voller Kenntnis des Für und Widers eine Entscheidung zu treffen. Die Schwangerschaftsberatung wird ergebnisoffen geführt, obgleich sie sich von dem Bemühen leiten lässt, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Durch die Beratung soll die Schwangere eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung treffen können. Dazu ist sie nur in der Lage, wenn sie vorher umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert wird.

Hinweis: Beratungsstellen der Caritas stellen keinen für einen Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsschein aus.

Hilfetelefon "Schwangere in Not"

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Hilfetelefon für Schwangere in Not © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Hilfetelefon für Schwangere in Not © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bereits seit 2014 bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem "Hilfetelefon für Schwangere in Not" unter der Nummer 0800/40 40 020 vertrauliche und kostenlose Beratung per Telefon, E-Mail und Chat an. Professionelle Beraterinnen stehen Ratsuchenden rund um die Uhr zur Verfügung und bieten individuelle Unterstützung. Das Angebot kann in insgesamt 19 Sprachen in Anspruch genommen werden. Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich und auf Wunsch anonym. Alle Materialien stehen kostenfrei zur Verfügung.

 

Informationen für geflüchtete Frauen

Welche Unterstützung können schwangere Frauen bekommen? Welche Hilfe bekomme ich in den Schwangerschaftsberatungsstellen? Diese und andere Fragen wurden in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch und Russisch zusammengetragen und stehen zum Download zur Verfügung.

Download

Deutsch - Welche Unterstützung können schwangere Frauen bekommen?

Ukrainisch - Яку підтримку можуть отримати вагітні жінки?

Russisch - Какую помощь могут получить беременные женщины?

 

Vertrauliche Geburt

Die Verantwortung für das gesamte Verfahren der vertraulichen Geburt und für alle Verfahrensschritte, z. B. Ausstellung und Weiterleitung des Herkunftsnachweises, liegt stets bei der Beratungsstelle, die von der Schwangeren aufgesucht bzw. von der Geburtshilfeeinrichtung kontaktiert wurde.

Nach der Geburt des Kindes (zur Sicherstellung seines Grundrechts auf Kenntnis seiner Abstammung) wird ein Herkunftsnachweis mit den Angaben zur Mutter erstellt, der zur Verwahrung an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) gesandt wird.

Kontakt

Abteilung Jugend, Familie und Sport
Nils Thiede
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385/58819230