Kinder und Jugend

Jugendliche stark machenDetails anzeigen
Jugendliche stark machen

Jugendliche stark machen

Jugendliche stark machen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V ist als oberste Landesjugendbehörde verpflichtet, die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.

Sie wirkt auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hin und unterstützt die Jugendämter sowie das Landesjugendamt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Ihr Auftrag ist in § 82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben.

In Mecklenburg-Vorpommern besteht die Besonderheit, dass die sachliche Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung nach § 85 Absatz 2 Nummer 1, 4, und 8 SGB VIII ebenfalls bei der obersten Landesjugendbehörde liegt. Folglich ist das Fachministerium zuständig für

  • die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen,
  • die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie
  • die Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe.

Publikationen und Dokumente

Publikationen

SGDs Abenteuerbuch

Kinderbuch zu Themen Nachhaltigkeit und Vielfalt. Hrsg.: Tutmonde e.V. Stralsund und Eine-Welt-Landesnetzwerk M-V e.V.

Plakat Max und Vivi

"Nur so gehen wir sicher baden!" - Das Plakat im DIN A3-Format informiert in illustrierter Art anschaulich und mit wenigen Worten über die 12 wichtigsten Baderegeln.

Infos auch unter www.baderegeln-mv.de.

 

Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit i.B. der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in M-V ab 2015

Sonstiges

Hotlines der Kinder- und Jugendhilfe im Überblick