Menschen mit Behinderungen
In der Behindertenpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird seit vielen Jahren das Ziel verfolgt, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten in allen Lebensbereichen herzustellen.
So hat die Landesregierung bereits vor Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland im Jahr 2009 begonnen, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, abzubauen und zu beseitigen.
Bereits im Jahr 2000 wurde der Rat für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unter dem Namen Integrationsförderrat gegründet. Dieses wichtige Gremium setzt sich seitdem auf Landesebene für die Interessen von Menschen mit Behinderungen ein und berät und unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Im Jahr 2022 benannte sich das Gremium in "Inklusionsförderrat" um und verdeutlicht auf diesem Wege seine hohen Ansprüche. Bei der Inklusion geht es darum, gleiche Bedingungen und Voraussetzungen für alle Menschen zu schaffen, ganz unabhängig davon, ob sie mit einer Beeinträchtigung leben oder nicht.
Der Inklusionsförderrat ist bundesweit das einzige bei einer Landesregierung angesiedelte Gremium seiner Art.
Auch seit Inkrafttreten des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes wird den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt Rechnung getragen.