Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITVO M-V)

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern - BITVO M-V)

Vom 17. Juli 2007

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 860 - 9 - 1

Aufgrund des § 13 Abs. 3 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) verordnet das Ministerium für Soziales und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für folgende Angebote der Informationstechnik der Verwaltungen des Landes und der kommunalen Körperschaften sowie der ihnen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen:

1. Internetauftritte und -angebote,

2. Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, und

3. mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind.

§ 2 Einzubeziehende Gruppen von Menschen mit Behinderungen

Die Gestaltung von Angeboten der Informationstechnik ist dazu bestimmt, Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.

§ 3 Anzuwendende Standards

Die Angebote der Informationstechnik sind gemäß der Anlage, die Bestandteil dieser
Verordnung ist, schrittweise so zu gestalten, dass

1. alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen und

2. zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II
aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.

Die Ausgleichsregelung des § 14 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 17. Juli 2007
Der Minister für Soziales und Gesundheit Erwin Sellering

Anlagen

Anlage (Teil 1)

Anlage (Teil 1), Priorität I

Anlage (Teil 1), Priorität II

Publikationen und Dokumente