Arbeitsmarkt
Die Bundesländer unterstützen und ergänzen die Arbeitsmarktpolitik des Bundes. Die Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsmarktes finden dabei besondere Berücksichtigung. Mecklenburg-Vorpommern wirkt an der Ausgestaltung der bundespolitischen Arbeitsmarktinstrumente und der bundesweiten Rahmenbedingungen über der föderalen Beteiligungsmöglichkeiten über den Bundesrat und die zuständigen Fachministerkonferenzen mit und nutzt seine regionalen Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
Das Land hat in jüngster Vergangenheit eine beispiellos positive Entwicklung am Arbeitsmarkt hinter sich: Innerhalb von zehn Jahren ist die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter um zehn Prozent gestiegen. Die Arbeitslosigkeit hat sich im gleichen Zeitraum halbiert.
Allerdings konnten nicht alle Erwerbstätigen in der Vergangenheit in gleichem Maße vom lang anhaltenden Aufschwung profitieren, zum Beispiel langzeitarbeitslose Menschen. Gleichzeitig befindet sich der Arbeitsmarkt am Beginn einer Umbruchphase: Die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, eine immer älter und immer weniger werdende Erwerbsbevölkerung und die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt im Zuge der digitalen Revolution werden den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern auf Dauer verändern.
Aufgabe der Landesarbeitsmarktpolitik ist es, diesen Wandel antizipativ und aktiv mit zu gestalten – durch eigene Initiativen, aber auch in der Begleitung von Gesetzgebungsverfahren des Bundes, wie etwa bei der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.