Qualifizierung und Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung gewinnt vor dem Hintergrund der Globalisierung sowie der rasanten technologischen Entwicklungen und demografischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung.

Die Sicherung des Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften wird damit immer mehr zur wichtigsten Aufgabe für die Unternehmen, wenn sie am Markt bestehen und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen.

Das Land unterstützt die Unternehmen hierbei in erster Linie im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie, indem es Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördert. Diese sollen es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeitenden zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern.

Hierbei können Unternehmen fast aller Branchen für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen Zuschüsse in zwei Förderbereichen erhalten:

  1. In Form von Bildungsschecks, die für Weiterbildungen ausgereicht werden, welche von geeigneten Weiterbildungsdienstleistern angeboten werden (externe Weiterbildungs-maßnahmen).
  2. Für unternehmensspezifische Weiterbildungsprojekte. Diese werden für spezielle Bedarfe vom antragstellenden Unternehmen selbst entwickelt und ausschließlich mit dessen Beschäftigten durchgeführt (interne Weiterbildungsmaßnahmen). Dabei sind auch Vorhaben zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten oder zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze förderfähig.

Detailliertere Informationen zu den Fördermodalitäten finden Sie auf den Internet-Seiten der für die Umsetzung des Förderprogramms zuständigen GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

Weiterbildungsdatenbank M-V

Angesichts der sich ständig verändernden Lebens- und Arbeitsbedingungen kommt dem lebenslangen Lernen eine verstärkte Bedeutung zu. In der Strategie Europa 2020 ist ein Kernziel auf die Verbesserung des Bildungsniveaus gerichtet. Damit Unternehmen, aber auch bildungsinteressierte Frauen und Männern einen erleichterten Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen finden, unterhält die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine Weiterbildungsdatenbank. Mit diesem Angebot stehen umfassende, aktuelle und benutzerfreundliche Weiterbildungsinformationen und Weiterbildungsangebote der allgemeinen, politischen und beruflichen Bildung zur Verfügung. In der Weiterbildungsdatenbank M-V finden an Weiterbildung Interessierte, Beratungseinrichtungen sowie Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden schulen möchten, passende Angebote. Weiterbildungsdienstleister können wiederum ihre Angebote auf dieser Plattform präsentieren. Allen Nutzern wird außerdem eine aktuelle, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedensten Maßnahmen und Themen der Weiterbildung angeboten.

Qualifizierung arbeitsloser Personen

Die Qualifizierung und berufliche Eingliederung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen ist Aufgabe der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Diese können vielfältige Maßnahmen zur Stabilisierung oder Erhöhung der Beschäftigungschancen, z.B. durch Förderung über einen Bildungsgutschein, anbieten. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt, auch können im Einzelfall begleitende Kosten z.B. für die Kinderbetreuung während der Qualifizierung übernommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie von der für Ihre Region verantwortlichen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.

Bundesagentur für Arbeit – Förderung nach SGB III

Die Bundesagentur für Arbeit setzt bundesweit das deutsche Arbeitsförderungsrecht des Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) um. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsförderung und die Gewährung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld). Weiterhin prüfen und gewähren ihre Familienkassen Kindergeld und den Familienzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.

Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit

Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III

Das zum 1. Januar 1998 eingeführte Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt als Nachfolger das deutsche Arbeitsförderungsrecht.

Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöhen, die berufliche und regionale Mobilität unterstützen, die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit fördern, unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und die berufliche Situation von Frauen verbessern. Ebenso soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch den Erhalt sowie den Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten gefördert werden. Die Leistungen sollen weiterhin unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und die berufliche Situation von Frauen verbessern (§ 1 SGB III).

Das SGB III enthält weiterhin Regelungen zur Umsetzung der Arbeitslosenversicherung und bildet die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung

Jobcenter - Förderung nach SGB II

Die Jobcenter setzen das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) um. Sie sind entweder als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem örtlichen kommunalen Träger oder als zugelassene kommunale Träger unter alleiniger Verantwortung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt tätig.

Zur Umsetzung der Ziele nach dem SGB II schließt die Bundesagentur für Arbeit mit den gemeinsamen Einrichtungen und die zuständigen obersten Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern im Land Zielvereinbarungen. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Zielvereinbarung mit dem einzigen zugelassenen kommunalen Träger Vorpommern-Rügen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit geschlossen.

Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II

Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hilfebedürftige Personen erhalten Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts.

Mehr Informationen: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Publikationen und Dokumente

Richtlinien

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die berufsbegleitende Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)

Stand: 01.01.2024