Abteilung 4 - Handwerk, INTERREG, Arbeitsschutz

Die Abteilung 4 bearbeitet ein breites Aufgabenspektrum von Belangen im Handwerk, im Binnenhandel und zum Gewerberecht über die Europäische territoriale Zusammenarbeit, Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie Bekämpfung der Schwarzarbeit bis zur Geldwäscheprävention.

In der Abteilung werden die Angelegenheiten des Handwerks, des Handels und der freien Berufe sowie des Gewerberechtes bearbeitet. Die Genehmigung von Prüfungsordnungen und Meisterprüfungsverfahren gehören genauso zu den Aufgaben dieser Abteilung wie die Aufsicht über die drei Industrie- und Handelskammern sowie die beiden Handwerkskammern im Land. Für das Schornsteinfegerwesen erfolgt die Betreuung der Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte bei der Ausschreibung und Vergabe von Kehrbezirken in Mecklenburg-Vorpommern.

Ferner wird die europäische Zusammenarbeit des Landes koordiniert. Die Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit ist auf die Entwicklung der europäischen Grenzregionen ausgerichtet. Ziel ist es, die Entwicklung von grenzübergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Tätigkeiten durch gemeinsame Strategien für eine nachhaltige territoriale Entwicklung zu nutzen.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist der Arbeitsschutz. Die Bewahrung der Sicherheit und der Gesundheit des Menschen bei der Arbeit ist das Kernziel des Arbeitsschutzes, der sich unterteilt in den baulichen, technischen, organisatorischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutz. Die Zuständigkeit erstreckt sich vom Arbeitszeitschutz und Jugendarbeitsschutz über den Mutterschutz und Strahlenschutz bis hin zur sicheren Benutzung von Geräten und Maschinen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen, Sprengstoffen, Biostoffen und Gentechnik.

Außerdem ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit nach dem Geldwäschegesetz in Mecklenburg-Vorpommern die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung der Geldwäscheprävention im sogenannten Nichtfinanzsektor. Im Rahmen dieser Aufsichtszuständigkeit hat das Ministerium dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben des Geldwäschegesetzes eingehalten und umgesetzt werden.