Schornsteinfegerwesen

Ausschreibung von Kehrbezirken

Nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) werden freigewordene oder freiwerdende Kehrbezirke seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr nach dem Rangstichtag und Bewerberlisten vergeben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über ein Ausschreibungsverfahren.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte für die Ausschreibung der freigewordenen oder freiwerdenden Kehrbezirke sowie für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zuständig.

Das Auswahlverfahren soll dabei die Chancengleichheit zwischen langjährig tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfegern und guten Nachwuchskräften gewährleisten. Einerseits soll die Lebensleistung erfahrener und älterer Kollegen/innen angemessen Berücksichtigung finden. Zugleich soll aber auch jungen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern der Zugang zu einem Kehrbezirk eröffnet werden.

Die vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV herausgegebenen Hinweise dienen den Kommunen als Unterstützung bei der Ausschreibung und im Auswahlverfahren. Sie regeln das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber/innen für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF). Die Verfahren sind sachgerecht, objektiv, transparent und nicht diskriminierend durchzuführen.

Der Kehrbezirk soll rechtzeitig im Internet unter www.bund.de - Stellenangebote - und auf der jeweils eigenen Homepage ausgeschrieben werden.

Kehrbuchführung und Bezirksüberprüfung

Grundlage für das Führen von Kehrbüchern ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Damit eine einheitliche Kehrbuchführung in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet werden kann, hat das Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Gesundheit MV zur Ergänzung der Vorschriften nach dem SchfHwG eine Richtlinie erlassen. Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Führung, Vorlage und Prüfung des Kehrbuchs sowie die Überprüfung des jeweiligen Bezirkes. Das zu den Bestimmungen als Anlage ausgewiesene Formblatt ist als Protokoll über das Ergebnis der Kehrbuch- bzw. Bezirksüberprüfung grundsätzlich zu verwenden.