Neues Öffnungszeitengesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Am 01.02.2024 ist das neue Öffnungszeitengesetz (ÖffZG M-V) in Kraft getreten. Dieses löst das bisher geltende Ladenöffnungsgesetz ab. Das Gesetzgebungsverfahren startete im Oktober 2022 mit der frühzeitigen Konsultation von Fachkreisen, Verbänden und Kammern sowie fortlaufenden Austauschgesprächen. Der Gesetzesentwurf wurde schließlich am 14.12.2023 im Landtag in zweiter Lesung verabschiedet.

Veröffentlicht ist das Öffnungszeitengesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 1 vom 19.01.2024, Seite 4.

Das Öffnungszeitengesetz ermächtigt, Sonderöffnungszeiten in Welterbestädten, die ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, und in Gemeinden, Gemeindeteilen oder –zusammenschlüssen (Tourismusregionen), die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, für die dort gelegenen Verkaufsstellen durch Verordnung zu regeln. Die entsprechende Verordnung zur Freigabe der Sonderöffnungszeiten wird gegenwärtig erarbeitet. Diese soll den vielfältigen Interessenlagen rund um die Öffnungszeiten bestmöglich gerecht werden und zudem die anspruchsvollen Anforderungen an die zu treffende Regelung rechtssicher umsetzen.

Vorsorglich ist die Bäderverkaufsverordnung um ein Jahr, bis zum 14.04.2025, verlängert worden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Regelungslücke besteht, während gleichzeitig mit der gebotenen Sorgfalt die neue Verordnung erarbeitet werden kann.

Veröffentlicht ist die Verlängerung der Bäderverkaufsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 2 vom 30.01.2024, Seite 15.

Publikationen und Dokumente

Öffnungszeitengesetz vom 01. Februar 2024
Verlängerung der Bäderverkaufsverordnung vom 30. Januar 2024