Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQMV) nahm am 1. August 2009 seine Arbeit auf und ist der Schulabteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet. Es übernimmt in wesentlichen Teilen die Aufgaben des bisherigen Landesinstituts für Schule und Ausbildung, das zum 31.07.2009 aufgelöst wurde. Die direkte Einbindung des IQMV in das Bildungsministerium ermöglicht einen höheren Effekt für die qualitative Entwicklung der Selbstständigen Schule.
Das Institut für Qualitätsentwicklung nimmt im Rahmen seines Auftrages insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1. Organisation und Durchführung der Ausbildung in der zweiten Phase sowie der regionalen und überregionalen Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer,
2. Beratung aller an Schule Beteiligten in Fragen des Unterrichts und der schulischen Erziehung,
3. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evaluationen, Vergleichsarbeiten und Prüfungsauswertungen.
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurde mit Wirkung vom 1.1.2006 errichtet. Es führt die bisherigen Kulturbehörden nun in einer Behörde zusammen, nämlich das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Bodendenkmalpflege mit Archäologischem Landesmuseum, die Landesbibliothek, das Landeshauptarchiv und das Landesarchiv Greifswald.
Die sachliche Zuständigkeit des Staatlichen Museums liegt in der Sammlung, Bewahrung, Erschließung und Präsentation der Kulturgüter des Museums einschließlich der Schlossgebäude, ihres Inventars und der dazugehörigen Parkanlagen.
Zu den Unteren Landesbehörden gehören die vier Schulämter in Greifwald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.
Das Schulamt Greifswald ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen auf dem Gebiet der Hansestadt Greifswald, der Hansestadt Stralsund, des Landkreises Nordvorpommern, des Landkreises Ostvorpommern und des Landkreises Rügen.
Das Schulamt Neubrandenburg ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen auf dem Gebiet der Stadt Neubrandenburg, des Landkreises Demmin, des Landkreises Mecklenburg-Strelitz, des Landkreises Müritz und des Landkreises Uecker-Randow.
Das Schulamt Rostock ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock, des Landkreises Bad Doberan und des Landkreises Güstrow.
Das Schulamt Schwerin ist zuständig für die allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin, der Hansestadt Wismar, des Landkreises Ludwigslust, des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Landkreises Parchim.