Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen ("Bologna-Erklärung"), bieten die Hochschulen seit 1998 die internationalen Abschlüsse Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister an. Im System der gestuften Studienabschlüsse wird der Bachelor-Abschluss künftig den Regel-Abschluss eines Hochschulstudiums darstellen. Das Studium vermittelt wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikation.
Der Master-Abschluss stellt einen weiteren berufsqualifizierenden, wissenschaftlich vertiefenden Abschluss dar. Er verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
Die Regelstudienzeit im Bachelorstudium beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre, wobei mindestens 180 ECTS-Punkte nachzuweisen sind (Leistungspunktesystem). Das anschließende Masterstudium ist auf mindestens ein und höchstens zwei Jahre angelegt und erfordert (unter Einbeziehung des vorangegangenen Studiums) insgesamt 300 ECTS-Punkte.
Neben konsekutiven Masterstudiengängen, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen und diesen fachlich fortführen oder vertiefen, gibt es auch nichtkonsekutive Masterstudiengänge sowie weiterbildende Masterstudiengänge; letztere setzen in der Regel eine mindestens einjährige qualifizierte Berufspraxis voraus.
Ein "diploma-supplement" wird dem Abschlusszeugnis beigefügt und gibt u.a. genaue Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium und die erworbene Qualifikation.
Entsprechend den einzelnen Fächergruppen werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor/Master of Arts (B.A/M.A.), Bachelor/Master of Laws (LL.B./LL.M.), Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) oder Bachelor/Master of Engineering (B.Eng./M.Eng.) vergeben. Für Weiterbildungsstudiengänge im Bereich der Wirtschaftswissenschaften kann auch der Grad Master of Business Adminstration (MBA) verliehen werden.