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Hochschulzugangsberechtigungen

Zum Studium an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern ist befähigt, wer ein Zeugnis der allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife besitzt.
Darüber hinaus kann zu einem Fachhochschulstudium auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt oder eine Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder zur Meisterin erfolgreich abgelegt hat.

Mit der allgemeinen Hochschulreife können an den Hochschulen alle Studiengänge studiert werden, mit der fachgebundenen Hochschulreife nur einige bestimmte.
Zum Studium an den Universitäten berechtigen auch bestimmte, außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbene Zeugnisse.

Zusatzinformationen

Studieren mit Meerwert

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut