Zum Studium an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern ist befähigt, wer ein Zeugnis der allgemeinen oder der
fachgebundenen Hochschulreife besitzt.
Darüber hinaus kann zu einem Fachhochschulstudium auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine
Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife besitzt oder eine Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum
Meister oder zur Meisterin erfolgreich abgelegt hat.
Mit der allgemeinen Hochschulreife können an den Hochschulen alle Studiengänge studiert werden, mit der
fachgebundenen Hochschulreife nur einige bestimmte.
Zum Studium an den Universitäten berechtigen auch bestimmte, außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern im
Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbene Zeugnisse.