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Promotion (Doktorprüfung)

Die Zulassung zur Promotion an einer Universität setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern (Diplom, Magister, Staatsexamen) voraus oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einem auf die Promotion vorbereitenden Studium.

Die Universitäten ermöglichen besonders befähigten Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen, sich für die Zulassung zur Promotion zu qualifizieren. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Promotionsordnung der Universität geregelt.

Mit der Anfertigung der Doktorarbeit (Dissertation), die durchaus mehrere Jahre dauern kann, und einer anschließenden mündlichen Prüfung soll die Doktorandin oder der Doktorand den Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation erbringen und einen selbstständigen Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Die Promotion ist - von Ausnahmen abgesehen - Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.

Grundsätzlich kann in jeder wissenschaftlichen Disziplin einer Universität eine Promotion durchgeführt werden, derzeit jedoch nicht in den künstlerischen und gestalterischen Fächern.

Die Voraussetzungen und Bedingungen regeln die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche.

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut