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Sonstige Vorbildungsnachweise

Generell erfordert das Studium an der Hochschule für Musik und Theater in Rostock, aber auch das Studium in einem gestalterischen oder künstlerischen Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule neben der Hochschulreife als weitere Zugangsvoraussetzung den Nachweis der entsprechenden künstlerischen Begabung, die in einer speziellen Eignungsprüfung der jeweiligen Hochschule festgestellt wird.

Gemäß § 18 (3) des LHG M-V vom 5. Juli 2002 kann für künstlerische Studiengänge zusätzlich zum Reifezeugnis oder an dessen Stelle das Bestehen einer Prüfung der Hochschule zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung verlangt werden.
Für Sportstudiengänge kann die Hochschule einen entsprechenden Eignungsnachweis und eine sportärztliche Bescheinigung über die volle Sporttauglichkeit verlangen.

Ferner wird für viele Studiengänge, insbesondere für alle Fachhochschulstudiengänge, ein oft mehrmonatiges berufsorientiertes Praktikum verlangt, das vor allem bei den Fachhochschulstudiengängen bereits teilweise vor Studienbeginn abgeleistet werden muss. Welche Modalitäten hier konkret für den angestrebten Studiengang gelten, ist bei der jeweiligen Hochschule nachzufragen.

Zusatzinformationen

Studieren mit Meerwert

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut