Staatliche Prüfungen an Universitäten in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie sind bundeseinheitlich, in Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft landeseinheitlich durch staatliche Verordnung geregelt. Letzteres gilt auch für die staatlichen Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen. Die Umstellung der lehrerbildenden Studiengänge auf das gestufte Studiensystem ist in Aussicht genommen und soll bis 2008 erfolgen.
Das Staatsexamen wird von einem außerhalb der Hochschule stehenden staatlichen Prüfungsamt abgenommen. Für ein bestandenes Staatsexamen wird allerdings kein Abschlussgrad verliehen. Verbunden mit dieser Prüfung ist die Zulassung zu bestimmten, der Aufsicht des Staates unterstellten Berufen (medizinischer Bereich) oder die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die überwiegend in der Verantwortung des Staates angesiedelten Berufe (Juristen, Lehrer).
Inhaltliche und organisatorische Vorgaben für das Studium gehen dabei unterschiedlich weit. Während in den Verordnungen für die Lehramtsstudiengänge lediglich ein Rahmen vorgegeben wird, werden in den medizinischen Studiengängen und der Pharmazie die Anforderungen bis in die Einzelheit des für einzelne Kurse nachzuweisenden Studienumfangs geregelt.
In Mecklenburg-Vorpommern werden folgende Studiengänge, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, angeboten: