Mit dem Hochschulzulassungsgesetz vom 14. August 2007 wird die Entwicklung des Hochschulzulassungsrechts fortgeschrieben. Das Gesetz enthält neben dem Zustimmungsbeschluss zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ergänzende landesrechtliche Vorschriften über Studiengänge, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen sind, und erweitert die Autonomie der Hochschulen des Landes.