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BAföG

Ziel des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetzes) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie erfahren hier auch ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Förderungsanspruch besteht. Mit dem "BAföG-Rechner Plus" lässt sich die voraussichtliche Höhe des Förderanspruchs nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) berechnen.
Eine kostenlose Telefonberatung zum BAföG gibt es unter 0800-2236341.

Als Oberste Landesbehörde für Ausbildungsförderung (OLBAfö) ist das Bildungsministerium Fachaufsichtsbehörde für den Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).

Für die Ausführung des BAföG und des AFBG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte sowie für Studenten an einer Hochschule des Landes die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig.

Für die BaföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Studentenwerkes.

Seit dem 1. April 2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ferner die Möglichkeit, einen befristeten, zinsgünstigen Bildungskredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem BAföG als weitere Möglichkeit der Ausbildungsförderung zur Verfügung steht. Der Bildungskredit soll die Ausbildung sichern und beschleunigen, aber auch außergewöhnlichen, nicht durch das BAföG erfassten Aufwand finanzieren, wie z.B. Studienmaterialien, Exkursionen oder Schulgebühren. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.


Weitere Informationen:

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 1
Referat 140
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Matthias Böhm

Telefon: 0385-588 7145
E-Mail: m.boehm@bm.mv-regierung.de

Evelin Pleß

Telefon: 0385-588 7146
E-Mail: e.pless@bm.mv-regierung.de

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