Die Kirchenangelegenheiten gehören, wie vielfach aus der Bezeichnung "Kultusministerium" deutlich wird, zu den historischen Kernzuständigkeiten des Ministeriums.
Bevor die Weimarer Verfassung 1919 in Kraft trat, war es die Aufgabe der Ministerien, direkt die Kirchenaufsicht und die Kirchenorganisation im Auftrag des Landesherren wahrzunehmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern existierte in seiner jetzigen Form noch nicht. Vorpommern war Bestandteil des Königreiches Preußen und Mecklenburg gliederte sich in die beiden Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin.
Mit der Trennung von Staat und Kirche änderten sich diese Zuständigkeiten: Die Pflege partnerschaftlicher Beziehungen zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zählen nun zu den Hauptaufgaben des Kirchenreferates.
Die Rechtsgrundlagen hierfür wurden in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 gelegt. Sie sind auf Grund von Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des Grundgesetzes und auf Grund von Artikel 9 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch Bestandteil unserer Landesverfassung. Im Geiste dieser Verfassungsbestimmungen wurden nach der Gründung des Landes Mecklenburg - Vorpommern die Beziehungen zwischen dem Land und den Kirchen und Religionsgemeinschaften vertraglich geregelt.
Erstmals stellen wir die Kulturarbeit der Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern und aller Religionsgemeinschaften in einer Broschüre vor. Darin wird die Arbeit von rund 380 000 Mitgliedern und vielen ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Kultur veranschaulicht. Die zusammengetragenen Zahlen und Fakten sollen einerseits einen Überblick über das reichhaltige kulturelle Angebot in Kirchen und Gemeinden geben und gleichzeitig zum Dialog über die weitere Entwicklung im Kulturbereich anregen.
Die Publikation wurde in enger Abstimmung mit den evangelischen Kirchen, dem Erzbischöflichen Amt Schwerin sowie dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden erstellt.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Referat 470
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Referatsleiter
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