Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale des Landes als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken (Denkmalschutzgesetz des Landes M-V). Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt bei entsprechenden Vorhaben und ist zugleich Bewilligungsbehörde für Fördergelder. Diese werden vergeben gemäß der Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen im ländlichen Raum in M-V und der Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in M-V.
Für die Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen zwei Förderbereiche zur Verfügung. Maßnahmen können zum einen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, zum anderen durch das Landesprogramm Denkmalpflege gefördert werden. In beiden Fällen ist der denkmalbedingte Mehraufwand Gegenstand der Förderung. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen als Merkmale der Kulturlandschaft.
Anträge sind einzureichen beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.