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Bau- und Bodendenkmalpflege

Wismar, Rathaus
Wismar, Rathaus

Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale des Landes als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken (Denkmalschutzgesetz des Landes M-V). Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Es berät und unterstützt bei entsprechenden Vorhaben und ist zugleich Bewilligungsbehörde für Fördergelder. Diese werden vergeben gemäß der Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen im ländlichen Raum in M-V und der Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in M-V.

Für die Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen zwei Förderbereiche zur Verfügung. Maßnahmen können zum einen durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, zum anderen durch das Landesprogramm Denkmalpflege gefördert werden. In beiden Fällen ist der denkmalbedingte Mehraufwand Gegenstand der Förderung. Die Zuwendungen dienen der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen als Merkmale der Kulturlandschaft.

Anträge sind einzureichen beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.


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Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Referat 410
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Referatsleiter
Jörn Mothes

Telefon: 0385-588 7410
E-Mail: J.Mothes@bm.mv-regierung.de

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

Domhof 4/5
19055 Schwerin

Telefon: 0385-588 79111
Fax: 0385-588 79344
E-Mail: poststelle@kulturerbe-mv.de
Webseite: www.kulturwerte-mv.de

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