Die Landesregierung betrachtet den Erhalt der Theatertraditionen und der Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern seit jeher als einen besonderen Schwerpunkt der Kulturförderung. Das Theaterkonzept, das ein ausgewogenes Theater- und Konzertangebot im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sichern soll, stellt sowohl die Träger von Theatern und Orchestern als auch die Landesregierung vor eine enorme Herausforderung. Obwohl die Veränderungen und Personalreduzierungen in allen Regionen zwangsläufig zu quantitativen Einschränkungen der künstlerischen Angebote führten, haben sich die regionalen Einzelkonzepte inhaltlich bewährt. Deshalb wird das Konzept der vier regionalen Theaterzentren Westmecklenburg, Rostock, Vorpommern und Mecklenburg-Strelitz weiterhin als ein praktikables Modell für Mecklenburg-Vorpommern angesehen.
Durch die 1997 vollzogene Verlagerung der Theaterfinanzierung in das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde den Theatern und Orchestern die erforderliche Planungssicherheit gegeben.