Um die Transparenz der Kulturförderung zu gewährleisten, werden alle geförderten Projekte eines Jahres nach Übergabe der Förderbescheide veröffentlicht.
Für die Förderung auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern" vom 23.08.2005 sind die nachfolgend aufgeführten Projekte / Projektträger von Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgesehen.