Die Kulturstiftung des Bundes nimmt ihren Förderauftrag auf zweierlei Weise wahr. Unter ihrem Dach finden sich zwei parallel wirkende, aber organisatorisch getrennte Förderbereiche.
Im Bereich der Allgemeinen Förderung unterstützt sie auf Antrag Initiativen und Projekte aus Kunst und Kultur. Im Sinne einer Schwerpunktförderung entwickelt sie darüber hinaus selbst spezielle thematische bzw. regionale Programme.
Über die in der Allgemeinen Förderung eingehenden Anträge entscheidet in regelmäßigen Abständen eine unabhängige Fachjury. Die speziellen Förderprogramme und die in ihrem Rahmen zu initiierenden Projekte werden dem Stiftungsrat vom Vorstand empfohlen.