Gemäß seiner Gestaltungsaufgabe für die Kultur stellt der Staat den Rahmen, innerhalb dessen sich Kultur, ihre Schöpfer und ihre Vermittler betätigen. Bund, Länder und Gemeinden nutzen dazu ihre jeweiligen Möglichkeiten und Instrumente.
Grundlage der Kulturförderung ist Artikel 16 der Landesverfassung, wonach Land, Kreise und Gemeinden nach subsidiärem Prinzip die Kultur schützen und fördern. Dabei werden die Belange beider Landesteile berücksichtigt. Besonderer Schutz gilt der niederdeutschen Sprache. Kulturprojekte aller Genres von landesweiter Bedeutung können eine finanzielle Förderung erhalten. Eine finanzielle Beteiligung des Landes ist möglich, weil direkt Steuergelder in die Kulturszene des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern fließen. Maßstäbe und Kriterien der Kulturförderung sind durch Leitlinien des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprägt und in den Förderrichtlinien festgelegt. Ausschreibungen geben Auskunft über Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsstipendien sowie über den Kulturpreis und den Denkmalpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hinweise zur gesonderten Denkmalförderung finden sie im Bereich Bau- und Bodendenkmalpflege.