Das Wort "Kultur" hat im allgemeinen einen weitläufigen Sinn. In gewisser Weise reicht das Kulturelle oder Kulturpolitische in nahezu alle Lebensbereiche und Handlungsweisen der Gesellschaft hinein und ist damit als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Immerhin lassen sich Bildung, Wissenschaft und Kunst als die Sphären angeben, in denen die Kultur eines Volkes zum Ausdruck kommt und sich auf nationaler Ebene der "Kulturstaat" verwirklicht.
Die Bundesrepublik insgesamt versteht sich kraft ihrer Verfassung als Kulturstaat, dem die Aufgabe gestellt ist, ein freies und freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern. Folgerichtig findet sich in unserer Landesverfassung eine Kulturstaatsklausel, die den Schutz, die Pflege und die Förderung der Kultur als politische Aufgabe festlegt. Verbunden damit ist eine sozialpolitische und partizipatorische Zielsetzung. Die Teilnahme an den Kulturgütern soll der gesamten Bevölkerung ermöglicht und die kulturelle Betätigung aller Bürger gefördert werden. Mit den Leitlinien der Kulturpolitik soll den Bedürfnissen der Bürger Rechnung getragen werden. Kulturelle Markenzeichen wie z.B. das Niederdeutsche, das bauliche Kulturerbe oder auch touristisch wichtige Bereiche wie das Musikland M-V oder die kulturellen Gedächtnisorte erhalten besondere Aufmerksamkeit. Die Kulturförderung ist dabei das wichtigste Instrument. Schwerpunktsetzungen erfolgen hier im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, bei der Stärkung der Demokratie sowie der Pflege der internationalen Beziehungen v.a. im Ostseeraum.