Mit der Novellierung des Schulgesetzes vom 13. Februar 2009 wurden die Voraussetzungen für die Einführung der Selbstständigen Schule in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Die neuen Regelungen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, zur Schulwahlfreiheit und zur Schülerbeförderung setzen wesentliche Akzente zur Ausgestaltung der Selbstständigen Schule. So wird Schulleiterinnen und Schulleitern die wichtige Aufgabe übertragen, in noch stärkerem Maße als bisher, Schulentwicklungsprozesse zu initiieren und zu steuern. Die schülerbezogene Stundenzuweisung bringt Ausstattungsgerechtigkeit und damit gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler.
Die einzelne Schule erhält einen veränderten Handlungsrahmen. Dieser geht von klaren staatlichen Vorgaben aus. Gleichzeitig werden Freiräume eröffnet und die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt. Schulen können damit spezifischer und flexibler auf ihre konkreten Bedingungen sowie veränderte Zielstellungen reagieren. Angestrebt werden der effiziente Einsatz der Ressourcen der Einzelschule sowie die Erhöhung ihrer Verantwortung für die Erstellung eigener pädagogischer Konzepte und für ihre Ergebnisse.
Begleitet werden die Schulen durch die Implementierung umfassender Unterstützungssystemein einem bis hierhin noch nie dagewesenen Umfang: Fort- und Weiterbildungsprogramme für Lehrkräfte, Schulleiter, Erziehungsberechtigte und Mitglieder in Mitwirkungsgremien.