In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Grundlage des § 39 a des Schulgesetzes "Schulprogramm, Qualitätssicherung und Evaluation" sowie der Qualitätsentwicklungsverordnung.
Jede Schule arbeitet mit einem Schulprogramm. Im Schulprogramm legt die einzelne Schule dar, wie sie den
Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt.
Viele Schulen nutzen – ausgehend von der Schulprogrammarbeit – schon jetzt die Möglichkeiten der internen
Evaluation zur eigenen Weiterentwicklung und befinden sich bereits aus eigener Kraft auf dem Weg zu mehr
Qualität.
Ziel der Evaluation ist die Etablierung eines Qualitätsmanagements und einer Evaluationskultur in den Schulen zur Qualitätsentwicklung in Schule und Unterricht mittels regelmäßiger Selbstevaluation der Lehrkräfte (interner Evaluation), fortgesetzter Schulprogrammentwicklung, externer Evaluation sowie schulaufsichtlicher Tätigkeit.