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Information zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Im Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Abhängigkeit von vorhandenen Stellen.

  • Bekanntgabe des Einstellungstermins erfolgt i.d.R. im November/Dezember des Vorjahres des für eine Einstellung in Frage kommenden Jahres im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie im Internet.
  • Ende der Bewerbungsfrist ist i.d.R. Januar des für eine Einstellung in Frage kommenden Jahres.

Zulassungsvoraussetzungen

Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen die Erste Staatsprüfung für eines der folgenden Lehrämter abgelegt haben:

  • Lehramt an Grund- und Hauptschulen
  • Lehramt an Haupt- und Realschulen
  • Lehramt für Sonderpädagogik
  • Lehramt an Gymnasien
  • Lehramt an Beruflichen Schulen

Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer die Anforderungen gemäß der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern ab Matrikel 2000 (Lehrerprüfungsverordnung 2000 - LehPrVO 2000 M-V) vom 07.08.2000 erfüllt.

Für das Lehramt an Beruflichen Schulen können sich auch Hochschulabsolventen mit einer vergleichbaren Prüfung um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen bewerben. Eine vergleichbare Prüfung liegt vor, wenn ein Studium an einer Universität oder Technischen Hochschule mit entsprechendem Abschluss absolviert wurde. Eine weitere Voraussetzung für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist jedoch der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung oder eines mindestens einjährigen Berufspraktikums oder einer einschlägigen Berufstätigkeit.

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer sich innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen einer für das jeweilige Lehramt in Betracht kommenden Ersten Staatsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung um die Zulassung bewirbt. Die Frist kann in besonderen Fällen vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verlängert werden.

Dauer

Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter 24 Monate einschließlich der Prüfungszeit. In besonderen Fällen kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Vorbereitungsdienst bis zu einem Jahr verlängern. Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes bis zu sechs Monaten ist möglich in den Fällen, in denen ein besonders erfolgreicher Vorbereitungsdienst nachgewiesen wird.
Auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist die Anrechnung von Tätigkeiten, die nach Art und Umfang dem Vorbereitungsdienst entsprechen, bis zu zwölf Monaten möglich.

Studienseminare

Der Vorbereitungsdienst findet in einem vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.) eingerichteten lehramtsbezogenen Landesseminar statt.

Kontakt

Referatsleiter
Dr. Uwe Viole

Telefon: 0385-588 7230
E-Mail: u.viole@bm.mv-regierung.de

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut