Im Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Abhängigkeit von vorhandenen Stellen zum 1.4. eines Jahres für alle Lehrämter und zusätzlich zum 1.8. eines Jahres für das Lehramt an Gymnasien.
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen die Erste Staatsprüfung für eines der folgenden Lehrämter abgelegt haben:
Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer die Anforderungen gemäß der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern ab Matrikel 2000 (Lehrerprüfungsverordnung 2000 - LehPrVO 2000 M-V) vom 07.08.2000 erfüllt.
Für das Lehramt an Beruflichen Schulen können sich auch Hochschulabsolventen mit einer vergleichbaren Prüfung um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen bewerben. Eine vergleichbare Prüfung liegt vor, wenn ein Studium an einer Universität oder Technischen Hochschule mit entsprechendem Abschluss absolviert wurde. Eine weitere Voraussetzung für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist jedoch der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung oder eines mindestens einjährigen Berufspraktikums oder einer einschlägigen Berufstätigkeit.
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer sich nach Bestehen einer für das jeweilige Lehramt in Betracht kommenden Ersten Staatsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung um die Zulassung bewirbt.
Dauer
Der Vorbereitungsdienst dauert vorbehaltlich einer Änderung der schulgesetzlichen Vorschriften für alle Lehrämter zum 1.4. 16 Monate und zum 1.8. 24 Monate einschließlich der Prüfungszeit.
Studienseminare
Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQMV) ist für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständig. Die Referendare werden an den Schulen und vom IQMV ausgebildet.
Doppelqualifikation
Zum 1.8. eines Jahres werden zusätzlich Stellen für das Lehramt an Gymnasien ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine sog. Doppelqualifikation. Die Referendarinnen und Referendare erwerben neben dem Zweiten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien die in Mecklenburg-Vorpommern gültige Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen oder Regionalen Schulen.
Eine Unterrichtserlaubnis für Grundschulen kann nur erwerben, wer das Erste Staatsexamen in Deutsch und / oder Mathematik erworben hat. Für die Unterrichtserlaubnis an Regionalen Schulen gelten bezüglich der Fächer keine Einschränkungen. Es wird freigestellt, sich für beide Doppelqualifikationen gleichzeitig zu bewerben.