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Schulrecht

Die Schulen stehen unter der Aufsicht des Staates. Sie haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die rechtliche Grundlage bildet das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtlicher Status der Schulen

Öffentliche Schulen sind staatliche Schulen in Trägerschaft der Gemeinden, kreisfreien Städte, Ämter, Schulverbände, Landkreise und des Landes.

Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, nach Landesrecht jedoch nicht vom Land und von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden errichtet und betrieben.

Die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriftenfür den Schulbereich finden Sie im Bereich "Rechtsvorschriften".

Eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Landesrechts-Informationssystem Mecklenburg-Vorpommern (LARIS).


Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 215
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Thomas Baden

Telefon: 0385-7073
Fax: 0385-588 7029
E-Mail: t.baden@bm.mv-regierung.de

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