Die Schulen stehen unter der Aufsicht des Staates. Sie haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die rechtliche Grundlage bildet das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Öffentliche Schulen sind staatliche Schulen in Trägerschaft der Gemeinden, kreisfreien Städte, Ämter, Schulverbände, Landkreise und des Landes.
Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, nach Landesrecht jedoch nicht vom Land und von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden errichtet und betrieben.
Die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriftenfür den Schulbereich finden Sie im Bereich "Rechtsvorschriften".
Eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Landesrechts-Informationssystem Mecklenburg-Vorpommern (LARIS).