Zu den Forschungseinrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern zählen all diejenigen institutionell geförderten Einrichtungen, bei denen Bund und Länder einschließlich des Sitzlandes Mecklenburg-Vorpommern oder das Land allein die Grundfinanzierung dauerhaft zur Verfügung stellen. Dazu gehören u.a. insgesamt sechs so genannte Blaue-Liste-Institute (WGL), zwei Großforschungseinrichtungen (HGF), eine Max-Planck-Einrichtung (MPG) sowie zwei Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft (FhG). Aufgrund seiner Sonderstellung als Einrichtung der experimentellen Großforschung ist das IPP Greifswald der HGF zugeordnet.