Die 1. Einführung der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern ist planmäßig in diesem Jahr gestartet. Eine stärkere Partnerschaft mit den Eltern, ein fließenderer Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und die Arbeit im Hort stehen im Mittelpunkt dieser Konzeption, die in den vergangenen eineinhalb Jahren unter Federführung des Bildungsministeriums von einer Projektgruppe erarbeitet wurde, der 22 Vertreter aus allen Bereichen angehören, die sich mit der Erziehung und Bildung der Jüngsten befassen.
Erstmals geht es um eine ganzheitliche Bildungskonzeption, die die Förderung der Kinder sowohl in den Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege als auch in den Schulen einschließt. Mit dem Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes M-V wird die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V flächendeckend eingeführt.
Dabei geht es um altersgerechte Bildungsangebote, die mit der Unbeschwertheit der Kindheit einhergehen. Für die inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung stehen jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Entwicklung und Stärkung der individuellen Fähigkeiten, die die Kinder motivieren, Lebens- und Lernaufgaben aufzugreifen und zu bewältigen sowie verantwortungsbewusst am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben ist Kern der Bildungskonzeption für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. Lebenslanges Lernen beginnt ab dem Zeitpunkt der Geburt und sollte überall aktiv unterstützt werden. Zentrale Rolle spielen dabei die Eltern. Dort, wo Kinder in diesem Alter in Einrichtungen betreut werden, sollen gleichermaßen Bildungsprozesse greifen, die der bestmöglichen Entwicklung des Kindes gerecht werden.
Mit dieser Bildungskonzeption wird es gelingen, jedes Kind in seinen individuellen Lernvoraussetzungen, seiner einzigartigen Persönlichkeit und seinem Entwicklungsstand Wert zu schätzen sowie es angemessen zu begleiten und zu unterstützen.
Mit der individuellen Förderung aller Kinder verwirklichen wir einen allgemein gültigen Grundsatz in der Bildungspolitik. Insbesondere sozial benachteiligte Kinder sollen so gefördert werden, dass Ausgrenzungen perspektivisch vermeiden werden können.
Die neuesten Erkenntnisse zu Lernprozessen und Bildungsverläufen im Kindesalter machen eine verbindliche Orientierung zur Gestaltung der Bildungsprozesse in den Einrichtungen unseres Landes unabdingbar.
Bisher gab es in Fragen der frühkindlichen Bildung in M-V ausschließlich Regelungen für das letzte Kindergartenjahr (10 Monate vor der Schule).
Sie gibt im Hinblick auf das, was die Kindertageseinrichtung und Grundschule in den Bereichen Bildung, Betreuung und Erziehung leisten kann und muss, eine umfassende Orientierung für alle an diesem Prozess Beteiligten. Ausgehend von dem Grundsatz, dass das Kind Subjekt seiner Bildungsprozesse ist und dies vom ersten Tag seines Lebens an, stellt die Bildungskonzeption pädagogische Leitgedanken allen weiteren Themen voran. Das ist auch die Grundlage für den Grundsatz der individuellen Förderung eines jeden Kindes.
Den Leitgedanken folgen Grundsätze der pädagogischen Arbeit mit unter 3-jährigen Kindern
Der dieser Bildungskonzeption zugrundeliegende Bildungsauftrag konzentriert sich nicht allein auf die Förderung und Erweiterung von Kompetenzen. Es geht um weitere Leistungen wie:
Verbindliche Ziele und mögliche Inhalte der Bildungs- und Erziehungsbereiche:
Mit einer landesweiten Einführung ausgewählter Themen wurde jetzt begonnen. Die Bildungskonzeption wird mit dem Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes M-V mit den bisher veröffentlichten Themen verbindlich eingeführt.
Im Februar 2008 wurde eine Projektgruppe beauftragt, eine Gesamtkonzeption vorrangig für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln.
Zur Projektgruppe gehören Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, der Hochschule Neubrandenburg, der Universität Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales/Landesjugendamtes, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, des Landesjugendhilfeausschusses, der Kommunalen Landesverbände, des Grundschulverbandes sowie der Staatlichen Schulämter.
Von Februar 2008 bis Dezember 2009 hat die Projektgruppe 12 mal getagt.
Ergebnisse
Die Projektgruppe hat sich auf ein gemeinsames Bildungsverständnis im Bereich der frühkindlichen Bildung geeinigt und darauf aufbauend folgende Themen fertig gestellt:
Die Erarbeitung dieser Themen erfolgte durch:
Seit September 2009 werden in der Projektgruppe weitere Themen entwickelt:
Im Mai/Juni 2010 wurden erneut vier Regionalkonferenzen zur Bildungskonzeption durchgeführt.
Regelungen dafür werden im neuen Kindertagesförderungsgesetz festgeschrieben. (Entwurf des KiföG M-V, § 1, Absatz 3)
Grundlage der individuellen Förderung ist die in Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Bildungskonzeption für Kinder von 0 bis 10 Jahren, die durch das fachlich zuständige Ministerium eingeführt wird. Für Kinder von drei bis sechs Jahren bildet die Vorbereitung auf die Schule einen besonderen Schwerpunkt.
In den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach ist die Bildungskonzeption unter Beachtung der pädagogischen Konzeption des Einrichtungsträgers umzusetzen. Die Vereinbarungen sollen Aussagen zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Schulen sowie mit den Einrichtungen der Familienbildung und -beratung im Einzugsbereich enthalten. Die Bildungskonzeption findet zum ersten Mal im Jahr 2011 Niederschlag in den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.
Das Land stellt für die inhaltliche Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung weiterhin jährlich einen Betrag in Höhe 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Eingeführt wird die Bildungskonzeption durch flächendeckende Fortbildungsveranstaltungen in Abstimmung mit den staatlich anerkannten Weiterbildungsträgern, die schon jetzt regelmäßig in den Stand der Erarbeitung der Bildungskonzeption einbezogen werden.
Außerdem werden durch die Einrichtung von Konsultationskitas im Rahmen von Modellprojekten kontinuierlich Praxisbeispiele in die Fläche übertragen.
Die Einführung von Unterstützungssystemen (Regionalkoordinatoren für die Fortbildung von Fachkräften in Kitas und Schulen) und die weitere Stärkung der Fach- und Praxisberatung sichern die Umsetzung der Bildungskonzeption.
Durch eine laufende Reflexion und Evaluation der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen auf der Basis der Bildungskonzeption gelingt es, hier die Qualitätsstandards zu sichern und weiter zu entwickeln. Auf der Grundlage der Bildungskonzeption werden verbindliche Standards für die interne sowie externe Evaluation erarbeitet.