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Das neue Schulgesetz macht’s möglich:

Erstmals freie Schulwahl – Anmeldungen an öffentlichen Schulen laufen

Ab dem Schuljahr 2010/11 haben Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler neben dem Anspruch auf Aufnahme in die jeweilige örtlich zuständige Schule auch Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach ihrer Wahl, vorausgesetzt, dort bestehen die entsprechenden Aufnahmekapazitäten.
Dies gilt für die weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse, nicht aber für die Grundschulen und beruflichen Schulen.

Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die Eingangsklassen 5 und 7 der weiterführenden Schulen sind bis Ende Februar vorzunehmen.

Unabhängig von der Anmeldung der Eingangsklassen können sich Schüler aller Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen außer berufliche Schulen an einer Schule ihrer Wahl  möglichst auch  bis Ende Februar anmelden.

Auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in höheren Klassen die Schule wechseln möchten, sollten bis Ende Februar angemeldet sein.

Interessierte Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler sollten sich vor einer solchen Entscheidung gründlich beraten lassen und sich über die Angebote der jeweiligen Schule genau informieren.

In diesem Rahmen werden sie auch über die Modalitäten des Schülerfahrverkehrs informiert. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung bis zur örtlich zuständigen Schule.

Die aufnehmenden Schulen informieren über alle notwendigen Schritte und prüfen die Umsetzbarkeit der Anmeldungen entsprechend ihrer Aufnahmekapazität.

Bis zum 30.April sollen alle Erziehungsberechtigten durch die Schulen oder, bei einer Überschreitung der Aufnahmekapazität, durch das zuständige Staatliche Schulamt über die Aufnahmeentscheidung informiert werden.

Weitere Informationen werden bei Bedarf auch durch die örtlich zuständigen weiterführenden Schulen oder die Staatlichen Schulämter in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald gegeben.

 

 

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