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Abteilung 3 - Steuern

Die Abteilung Steuern wirkt an der Steuergesetzgebung mit und bringt dabei steuerpolitische Vorstellungen und Initiativen des Landes ein. So erarbeitet sie zum Beispiel Vorschläge für Gesetzesänderungen oder nimmt gegenüber dem Bund und den anderen Länder zu dort initiierten Gesetzesvorhaben Stellung. Eigene steuerpolitische Vorstellungen und steuerfachliche Änderungswünsche können dadurch bereits bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen berücksichtigt werden. Dabei ist es insbesondere um eine Vereinfachung des Steuerrechts unter Berücksichtigung der durch das Grundgesetz gebotenen Steuergerechtigkeit bemüht.

Weiterhin obliegt der Steuerabteilung die Leitung der Steuerverwaltung des Landes. Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über die 12 Finanzämter des Landes aus, sorgt für eine einheitliche Gesetzesanwendung und führt Dienstbesprechungen und Fortbildungsmaßnahmen durch.

Die Finanzämter sind für die Erhebung und Verwaltung der Steuern zuständig. Sie gliedern sich in zahlreiche Fachbereiche in denen die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Steuern ermittelt, festgesetzt und erhoben werden. Weiterhin werden durch die Prüfungsdienste der Finanzämter steuerlich bedeutsame Sachverhalte vor Ort ermittelt und beurteilt, um die zutreffende Festsetzung der Steuern zu kontrollieren und damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen.

Informationen zu Ansprechpartnern und Gliederung der Abteilung:


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut