Das Finanzministerium vertritt die finanzpolitischen Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und den Kommunen. Die Finanzpolitik umfasst vor allem Grundsatzangelegenheiten wie die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Damit ist sie von der reinen Steuerpolitik - der Steuerverwaltung des Landes - abzugrenzen.
Im Kern regelt die Finanzverfassung den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Länderfinanzausgleich) sowie die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen (kommunaler Finanzausgleich).