Der Haushaltsplan von Mecklenburg-Vorpommern, das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm, wird im Finanzministerium erarbeitet. Maßgeblich für den Ausgabenkatalog und den Ausgabenumfang sind politische Zielvorgaben, erwartete Steuer- und sonstige Einnahmen sowie die noch für vertretbar erachtete Neuverschuldung. Der Haushaltsplan-Entwurf wird auf Vorschlag der Finanzministerin von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Der aktuell geltende Haushaltsplan 2010/2011 ist vom Landtag am 17.12.2009 beschlossen worden.