Die Zuständigkeiten für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für wesentliche Teile des Dienstrechts liegen beim Finanzministerium. Auch die Altersversorgung der Ruhestandsbeamten und deren Hinterbliebenen sowie die Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall laufen über das Finanzministerium bzw. das nachgeordnete Landesbesoldungsamt.