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Tarif und Besoldung

Die Zuständigkeiten für das Tarifrecht im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für wesentliche Teile des Dienstrechts liegen beim Finanzministerium. Auch die Altersversorgung der Ruhestandsbeamten und deren Hinterbliebenen sowie die Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall laufen über das Finanzministerium bzw. das nachgeordnete Landesbesoldungsamt.


Aktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landesbesoldungsamtes:

Kontakt

Hausanschrift

Finanzministerium
Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung, Staatshochbau und Liegenschaften
Schloßstraße 9-11
19053 Schwerin

Abteilungsleiter (kommissarisch)
Peter Bäumer

Telefon: 0385-588 4010
Fax: 0385-588 4589
E-Mail: peter.baeumer@fm.mv-regierung.de

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